Ist die Nutzung von WhatsApp zur Rezeptbestellung in Apotheken unzulässig?
Die niedersächsische Aufsichtsbehörde für den Datenschutz hat
jüngst verkündet, dass die Nutzung von WhatsApp durch Apotheken, um
Kunden die Rezeptbestellung per WhatsApp zu ermöglichen
datenschutzrechtlich unzulässig ist.
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