Ist die Nutzung von WhatsApp zur Rezeptbestellung in Apotheken unzulässig?

Ist die Nutzung von WhatsApp zur Rezeptbestellung in Apotheken unzulässig?

Die niedersächsische Aufsichtsbehörde für den Datenschutz hat jüngst verkündet, dass die Nutzung von WhatsApp durch Apotheken, um Kunden die Rezeptbestellung per WhatsApp zu ermöglichen datenschutzrechtlich unzulässig ist.
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Datenschutz im Unternehmen EINFACH besser machen

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