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Beschreibung
vor 2 Jahren
Das sog. Gesetz über den Stabilisierungs- und
Restrukturierungsrahmen für Unternehmen, kurz StaRUG, sieht die
Implementierung eines Systems zur Krisenfrüherkennung und des
Krisenmanagements bei haftungsbeschränkten Unternehmen vor. So
sollen vor allen Dingen Entwicklungen, die den Fortbestand des
Unternehmens gefährden können, frühzeitig erkannt werden. Dafür
wiederum muss wiederum der Geschäftsführer geeignete Maßnahmen –
und im Krisenfall Gegenmaßnahmen ergreifen. Macht er das nicht,
kann er sogar persönlich haftbar gemacht werden
Restrukturierungsrahmen für Unternehmen, kurz StaRUG, sieht die
Implementierung eines Systems zur Krisenfrüherkennung und des
Krisenmanagements bei haftungsbeschränkten Unternehmen vor. So
sollen vor allen Dingen Entwicklungen, die den Fortbestand des
Unternehmens gefährden können, frühzeitig erkannt werden. Dafür
wiederum muss wiederum der Geschäftsführer geeignete Maßnahmen –
und im Krisenfall Gegenmaßnahmen ergreifen. Macht er das nicht,
kann er sogar persönlich haftbar gemacht werden
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