RURPOD #11 - Kostenexplosion beim Anwohnerparken?
Das Anwohnerparken durfte in der Stadt bisher höchstens 30,70 EUR
kosten. Diese Regelung wurde im Sommer diesen Jahres seitens des
Bundesgesetzgebers aufgehoben und die Zuständigkeit auf die
Gemeinden übertragen. Prof. Grigoleit analysiert die Bedeut...
13 Minuten
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Beschreibung
vor 4 Jahren
Das Anwohnerparken durfte in der Stadt bisher höchstens 30,70 EUR
kosten. Diese Regelung wurde im Sommer diesen Jahres seitens des
Bundesgesetzgebers aufgehoben und die Zuständigkeit auf die
Gemeinden übertragen. Prof. Grigoleit analysiert die Bedeutung der
Gesetzesänderung sowohl für das Parkraummanagement der Gemeinden
aber auch für die Stadtbewohner, die möglicherweise bald mit
höheren Kosten für ihr parkendes Auto zu rechnen haben. 6:49
- Anlage zu § 1 GebOst 2. Abschnitt, B 265 Ausstellen eines
Parkausweises für Bewohner: 10,20 bis 30,70 Euro pro Jahr
7:40 - Art. 3 des Achten Gesetzes zur Änderung des
Bundesfernstraßengesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften
"Für das Ausstellen von Parkausweisen für Bewohner städtischer
Quartiere mit erheblichem Parkraummangel können die nach
Landesrecht zuständigen Behörden Gebühren erheben. Für die
Festsetzung der Gebühren werden die Landesregierungen ermächtigt,
Gebührenordnungen zu erlassen." 8:10 - Art. 3 des Achten
Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes und zur
Änderung weiterer Vorschriften "In den Gebührenordnungen
können auch die Bedeutung der Parkmöglichkeiten, deren
wirtschaftlicher Wert oder der sonstige Nutzen der
Parkmöglichkeiten für die Bewohner angemessen berücksichtigt
werden. In den Gebührenordnungen kann auch ein Höchstsatz
festgelegt werden. Die Ermächtigung kann durch Rechtsverordnung
weiter übertragen werden."
Achtes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes und
zur Änderung weiterer Vorschriften
DIFU - Deutsches Institut für Urbanistik - Bewohnerparken in
den Städten – wie teuer darf es sein?
auf YouTube ansehen
kosten. Diese Regelung wurde im Sommer diesen Jahres seitens des
Bundesgesetzgebers aufgehoben und die Zuständigkeit auf die
Gemeinden übertragen. Prof. Grigoleit analysiert die Bedeutung der
Gesetzesänderung sowohl für das Parkraummanagement der Gemeinden
aber auch für die Stadtbewohner, die möglicherweise bald mit
höheren Kosten für ihr parkendes Auto zu rechnen haben. 6:49
- Anlage zu § 1 GebOst 2. Abschnitt, B 265 Ausstellen eines
Parkausweises für Bewohner: 10,20 bis 30,70 Euro pro Jahr
7:40 - Art. 3 des Achten Gesetzes zur Änderung des
Bundesfernstraßengesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften
"Für das Ausstellen von Parkausweisen für Bewohner städtischer
Quartiere mit erheblichem Parkraummangel können die nach
Landesrecht zuständigen Behörden Gebühren erheben. Für die
Festsetzung der Gebühren werden die Landesregierungen ermächtigt,
Gebührenordnungen zu erlassen." 8:10 - Art. 3 des Achten
Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes und zur
Änderung weiterer Vorschriften "In den Gebührenordnungen
können auch die Bedeutung der Parkmöglichkeiten, deren
wirtschaftlicher Wert oder der sonstige Nutzen der
Parkmöglichkeiten für die Bewohner angemessen berücksichtigt
werden. In den Gebührenordnungen kann auch ein Höchstsatz
festgelegt werden. Die Ermächtigung kann durch Rechtsverordnung
weiter übertragen werden."
Achtes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes und
zur Änderung weiterer Vorschriften
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