RURPOD #05 - Bezahlbarer Wohnungsbau im Innenbereich
Im Referentenentwurf zum Baulandmobilisierungsgesetz soll der
"Bebauungsplan zur Festsetzung von Flächen für den sozialen
Wohnungsbau" unter § 9 Abs. 2d BauGB die Potenziale des unbeplanten
Innenbereichs wecken. Warum Stefan Lindert von diesem Weg be...
9 Minuten
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Beschreibung
vor 4 Jahren
Im Referentenentwurf zum Baulandmobilisierungsgesetz soll der
"Bebauungsplan zur Festsetzung von Flächen für den sozialen
Wohnungsbau" unter § 9 Abs. 2d BauGB die Potenziale des unbeplanten
Innenbereichs wecken. Warum Stefan Lindert von diesem Weg
bezahlbaren Wohnraum zu schaffen nicht überzeugt ist, führt er in
der neuen Episode des RURPOD aus. 0:38 - (2d) Für die im
Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34) können in einem
Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung festgesetzt werden:
(...) 2. Flächen, auf denen nur Gebäude errichtet werden
dürfen, bei denen einzelne oder alle Wohnungen die baulichen
Voraussetzungen für eine Förderung mit Mitteln der sozialen
Wohnraumförderung erfüllen; 3. Flächen, auf denen nur Gebäude
errichtet werden dürfen, bei denen sich ein Vorhabenträger
hinsichtlich einzelner oder aller Wohnungen in einem
städtebaulichen Vertrag verpflichtet, zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses geltende Förderbedingungen der sozialen
Wohnraumförderung, insbesondere die Mietpreisbindung, einzuhalten
und die Einhaltung dieser Verpflichtungen in geeigneter Weise
sichergestellt wird; (...)
Referentenentwurf zum Baulandmobilisierungsgesetz zur
Novellierung des BauGB
Handlungsempfehlungen der Baulandkommission
Kötter, Theo 2018: Baulandmodelle – Was leisten kommunale
Baulandmodelle?
auf YouTube ansehen
"Bebauungsplan zur Festsetzung von Flächen für den sozialen
Wohnungsbau" unter § 9 Abs. 2d BauGB die Potenziale des unbeplanten
Innenbereichs wecken. Warum Stefan Lindert von diesem Weg
bezahlbaren Wohnraum zu schaffen nicht überzeugt ist, führt er in
der neuen Episode des RURPOD aus. 0:38 - (2d) Für die im
Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34) können in einem
Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung festgesetzt werden:
(...) 2. Flächen, auf denen nur Gebäude errichtet werden
dürfen, bei denen einzelne oder alle Wohnungen die baulichen
Voraussetzungen für eine Förderung mit Mitteln der sozialen
Wohnraumförderung erfüllen; 3. Flächen, auf denen nur Gebäude
errichtet werden dürfen, bei denen sich ein Vorhabenträger
hinsichtlich einzelner oder aller Wohnungen in einem
städtebaulichen Vertrag verpflichtet, zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses geltende Förderbedingungen der sozialen
Wohnraumförderung, insbesondere die Mietpreisbindung, einzuhalten
und die Einhaltung dieser Verpflichtungen in geeigneter Weise
sichergestellt wird; (...)
Referentenentwurf zum Baulandmobilisierungsgesetz zur
Novellierung des BauGB
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