RURPOD #04 - Airbnb und die Zweckentfremdung von Wohnraum
Die Zweckentfremdung von Wohnraum durch Airbnb und ähnliche Portale
ist vielen Gemeinden ein Dorn im Auge. Die Hoffnung auf eine
Auskunftspflicht der Nutzerdaten durch die Betreiber selbst hat der
Bayrische Verwaltungsgerichtshof zunichte gemacht. Vi...
11 Minuten
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Beschreibung
vor 4 Jahren
Die Zweckentfremdung von Wohnraum durch Airbnb und ähnliche Portale
ist vielen Gemeinden ein Dorn im Auge. Die Hoffnung auf eine
Auskunftspflicht der Nutzerdaten durch die Betreiber selbst hat der
Bayrische Verwaltungsgerichtshof zunichte gemacht. Vilim Brezina
plädiert dafür insbesondere städtebaurechtlich gegen die räumliche
Verdichtung illegaler Ferienwohnungen vorzugehen. 2:00 - ZeS
der Landeshauptstadt München § 4 Zweckentfremdung [...]
Eine Zweckentfremdung liegt insbesondere dann vor, wenn der
Wohnraum 1. zu mehr als 50 v. H. der Gesamtfläche für
gewerbliche oder berufliche Zwecke verwendet oder überlassen
wird, 2. baulich derart verändert oder in einer Weise genutzt
wird, dass er für Wohnzwecke nicht mehr geeignet ist, 3. mehr
als insgesamt acht Wochen im Kalenderjahr für Zwecke der
Fremdenbeherbergung genutzt wird, 4. länger als drei Monate
leer steht, 5. beseitigt wird (Abbruch). 5:38 -
Bayrischer VGH, 20.05.2020 "Durch die Verwendung des
Tatbestandsmerkmals "im Einzelfall" hat der (Bundes-)Gesetzgeber
eine anlasslose, auf bloße Mutmaßungen gestützte, generelle und
flächendeckende Verpflichtung zur Auskunftserteilung [ist]
ausgeschlossen [...], denn zum Inbegriff eines freiheitlichen
Gemeinwesens gehört es, dass sich die Bürgerinnen und Bürger - auch
im Internet - grundsätzlich frei bewegen können, ohne dabei
beliebig staatlich registriert zu werden" (Rn. 82)
6:00 - Bayrischer VGH, 20.05.2020 "Die Landeshauptstadt
München "muss sich deshalb auf eine Anwendung [...] "im Einzelfall"
beschränken, was jeweils einen konkreten personen- oder
objektbezogenen Anfangsverdacht voraussetzt. Eine generelle und
flächendeckende "Datenerhebung auf Vorrat" kommt nicht in Betracht.
Weder das Grundgesetz, noch einfaches Bundes- oder Landesrecht
geben der Beklagten eine Befugnis, die Rechtstreue ihrer
Bürgerinnen und Bürger ohne Vorliegen einen konkreten personen-
oder objektbezogenen Anfangsverdachts einer allgemeinen Kontrolle
"ins Blaue hinein" zu unterziehen". (Rn. 91)
Bayrisches Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von
Wohnraum
Wohnraumzweckentfremdungssatzung der Landeshauptstadt München
Entscheidung des VG München vom 12.12.2018 zum
Auskunftsanspruch nach Zweckentfremdungsrecht (Az.: M 9 K
18.4553)
Entscheidung des VGH Bayern vom 20.05.2020 zum
Auskunftsanspruch nach Zweckentfremdungsrecht (Az.: 12 B
19.1648)
auf YouTube ansehen
ist vielen Gemeinden ein Dorn im Auge. Die Hoffnung auf eine
Auskunftspflicht der Nutzerdaten durch die Betreiber selbst hat der
Bayrische Verwaltungsgerichtshof zunichte gemacht. Vilim Brezina
plädiert dafür insbesondere städtebaurechtlich gegen die räumliche
Verdichtung illegaler Ferienwohnungen vorzugehen. 2:00 - ZeS
der Landeshauptstadt München § 4 Zweckentfremdung [...]
Eine Zweckentfremdung liegt insbesondere dann vor, wenn der
Wohnraum 1. zu mehr als 50 v. H. der Gesamtfläche für
gewerbliche oder berufliche Zwecke verwendet oder überlassen
wird, 2. baulich derart verändert oder in einer Weise genutzt
wird, dass er für Wohnzwecke nicht mehr geeignet ist, 3. mehr
als insgesamt acht Wochen im Kalenderjahr für Zwecke der
Fremdenbeherbergung genutzt wird, 4. länger als drei Monate
leer steht, 5. beseitigt wird (Abbruch). 5:38 -
Bayrischer VGH, 20.05.2020 "Durch die Verwendung des
Tatbestandsmerkmals "im Einzelfall" hat der (Bundes-)Gesetzgeber
eine anlasslose, auf bloße Mutmaßungen gestützte, generelle und
flächendeckende Verpflichtung zur Auskunftserteilung [ist]
ausgeschlossen [...], denn zum Inbegriff eines freiheitlichen
Gemeinwesens gehört es, dass sich die Bürgerinnen und Bürger - auch
im Internet - grundsätzlich frei bewegen können, ohne dabei
beliebig staatlich registriert zu werden" (Rn. 82)
6:00 - Bayrischer VGH, 20.05.2020 "Die Landeshauptstadt
München "muss sich deshalb auf eine Anwendung [...] "im Einzelfall"
beschränken, was jeweils einen konkreten personen- oder
objektbezogenen Anfangsverdacht voraussetzt. Eine generelle und
flächendeckende "Datenerhebung auf Vorrat" kommt nicht in Betracht.
Weder das Grundgesetz, noch einfaches Bundes- oder Landesrecht
geben der Beklagten eine Befugnis, die Rechtstreue ihrer
Bürgerinnen und Bürger ohne Vorliegen einen konkreten personen-
oder objektbezogenen Anfangsverdachts einer allgemeinen Kontrolle
"ins Blaue hinein" zu unterziehen". (Rn. 91)
Bayrisches Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von
Wohnraum
Wohnraumzweckentfremdungssatzung der Landeshauptstadt München
Entscheidung des VG München vom 12.12.2018 zum
Auskunftsanspruch nach Zweckentfremdungsrecht (Az.: M 9 K
18.4553)
Entscheidung des VGH Bayern vom 20.05.2020 zum
Auskunftsanspruch nach Zweckentfremdungsrecht (Az.: 12 B
19.1648)
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