RURPOD #02 - Mindestabstandsregelungen für Windenergieanlagen
Die Mindestabstandsregelungen für die Windenergie werden seit
Monaten kontrovers diskutiert. Jetzt ist eine Lösung gefunden
worden, die von Lena Strothe kritisch diskutiert wird. *Korrektur
bei 1:18: § 249 Abs. 3 BauGB (Novellierung) Die Länder könne...
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Beschreibung
vor 4 Jahren
Die Mindestabstandsregelungen für die Windenergie werden seit
Monaten kontrovers diskutiert. Jetzt ist eine Lösung gefunden
worden, die von Lena Strothe kritisch diskutiert wird. *Korrektur
bei 1:18: § 249 Abs. 3 BauGB (Novellierung) Die Länder können durch
Landesgesetze bestimmen, dass § 35 Absatz 1 Nummer 5 auf Vorhaben,
die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie
dienen, nur Anwendung findet, wenn sie bestimmte Mindestabstände zu
den im Landesgesetz bezeichneten zulässigen baulichen Nutzungen zu
Wohnzwecken einhalten. Ein Mindestabstand nach Satz 1 darf
höchstens 1 000 Meter von der Mitte des Mastfußes der
Windenergieanlage bis zur nächstgelegenen im Landesgesetz
bezeichneten baulichen Nutzung zu Wohnzwecken betragen.
Gesetzentwurf zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts
für Gebäude
"Länder sollen selbst über Mindestabstand für Windräder
entscheiden" (ZEIT ONLINE)
"Hintergrundpapier zur Abstandsregelung für die Windenergie
und den 'dörflichen Strukturen'" (Stiftung Umweltenergierecht)
"Mindestabstandsregelungen für Windenergieanlagen im
Baugesetzbuch" (Grigoleit/Operhalsky/Strothe 2020 In: UPR 2020,
127-132)
auf YouTube ansehen
Monaten kontrovers diskutiert. Jetzt ist eine Lösung gefunden
worden, die von Lena Strothe kritisch diskutiert wird. *Korrektur
bei 1:18: § 249 Abs. 3 BauGB (Novellierung) Die Länder können durch
Landesgesetze bestimmen, dass § 35 Absatz 1 Nummer 5 auf Vorhaben,
die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie
dienen, nur Anwendung findet, wenn sie bestimmte Mindestabstände zu
den im Landesgesetz bezeichneten zulässigen baulichen Nutzungen zu
Wohnzwecken einhalten. Ein Mindestabstand nach Satz 1 darf
höchstens 1 000 Meter von der Mitte des Mastfußes der
Windenergieanlage bis zur nächstgelegenen im Landesgesetz
bezeichneten baulichen Nutzung zu Wohnzwecken betragen.
Gesetzentwurf zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts
für Gebäude
"Länder sollen selbst über Mindestabstand für Windräder
entscheiden" (ZEIT ONLINE)
"Hintergrundpapier zur Abstandsregelung für die Windenergie
und den 'dörflichen Strukturen'" (Stiftung Umweltenergierecht)
"Mindestabstandsregelungen für Windenergieanlagen im
Baugesetzbuch" (Grigoleit/Operhalsky/Strothe 2020 In: UPR 2020,
127-132)
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