In welchen Fällen greifen Beschäftigungsverbote nach dem Mutterschutzgesetz?
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vor 3 Jahren
Werdende Mütter verdienen besonderen Schutz. Sind sie am
Arbeitsplatz gefährdet, so muss ein Beschäftigungsverbot
ausgesprochen werden. Dafür sind Ärzte und in seltenen
Fällen auch Arbeitgeber selbst zuständig. Fraglich ist
aber, ob die Corona-Pandemie für sich allein Grund genug
für ein Beschäftigungsverbot von Schwangeren ist.
--
Zitierte Quellen:
§§ 9 bis 18 Mutterschutzgesetz:
https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/BJNR122810017.html#BJNR122810017BJNG000400000
§ 1 Aufwendungsausgleichsgesetz:
https://www.gesetze-im-internet.de/aufag/__1.html
Robert-Koch-Institut zu Klinischen Aspekten in der
Schwangerschaft:
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste_Klinische_Aspekte.html
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