Tantiemen der Verwertungsgesellschaften für Musiker aus Drittstaaten?
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Beschreibung
vor 3 Jahren
Nicht umsonst gilt seit jeher der Spruch „Musik kennt keine
Grenzen“. Kaum ein Kultur- und Wirtschaftsgut ist seit der
Erfindung der „Konservenmusik“, also der Tonaufnahme, so
spielerisch schnell und unkompliziert über alle Grenzen hinweg
gewandert wie die Musik. Besonders berühmt wurde in der
Nachkriegszeit die moderne Jazz-, Soul- Pop- und Rockmusik aus
Übersee. Aber auch umgekehrt fanden europäische Künstler große
Aufmerksamkeit in den Vereinigten Staaten. Für den gemeinsamen
Binnenmarkt in Europa tauchte nun erneut die Frage auf, ob
Künstler, deren Heimat außerhalb der EU ist, einen Anspruch auf
Vergütung an der Zweitauswertung ihrer Aufnahmen haben.
Zitierte Quellen:
- EUGH Urteil vom 08.09.2020 (CURIA - Dokumente (europa.eu)
- ROM-Abkommen (https://www.wipo.int/treaties/en/ip/rome/)
- WIPO Performance and Phonograms Treaty
(https://www.wipo.int/treaties/en/ip/wppt/)
- EU Vermiet- und Verleihrichtlinie zum Urheberrecht
(LexUriServ.do (europa.eu)
- GVL (https://www.gvl.de/)
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