Zur missbräuchlichen Gebührenforderung bei Urheberrechtsabmahnungen

Zur missbräuchlichen Gebührenforderung bei Urheberrechtsabmahnungen

14 Minuten

Beschreibung

vor 4 Jahren

Urheberrechte anderer zu verletzen, kann teuer werden. Doch nicht
immer  muss die Kostennote der abmahnenden Kanzlei
ausgeglichen werden. Wir  zeigen anhand der neuen BGH
Rechtsprechung auf, in welchen seltenen  Fällen Abmahnkosten
als Geschäftsmodell von Kanzleien  rechtsmissbräuchlich sein
können.


Zitierte Quellen:


- BGH zu Abmahngebühren im Urheberrecht
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&az=I%20ZR%20129/19&nr=109431


- BGH zu Abmahngebühren im Wettbewerbsrecht
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=90656&pos=0&anz=1


- Abmahnmissbrauch im UWG, § 8 Abs. 4 UWG
https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__8.html


- Berufsrecht "Anwalt als GmbH Geschäftsführer", § 43a BRAO
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Art=en&Gericht=bgh&anz=1&nr=74223&pos=0


- BGH zu § 15 Abs. 2 RVG
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=99118&pos=11&anz=488&Blank=1.pdf


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