Gute Vereinbarungen fallen nicht vom Himmel

Gute Vereinbarungen fallen nicht vom Himmel

Wie sich eine gute Zusammenarbeit der Gremien auszahlt
15 Minuten

Beschreibung

vor 2 Jahren
„Die Arbeitgeber treffen mit der Schwerbehindertenvertretung eine
verbindliche Inklusionsvereinbarung“ – so weit so eindeutig
formuliert im § 166 Abs.1 des SGB IX. Doch wie diese Vereinbarung
auf den Weg gebracht, verhandelt und dann auch mit Leben für die
Betroffenen gefüllt wird, das steht auf einem ganz anderen Blatt.
Eine gute Inklusionsvereinbarung, die zudem nicht nur die Standards
erfüllt, fällt nicht einfach vom Himmel, sondern braucht engagierte
Schwerbehindertenvertretungen und Betriebsräte, die mit
Hartnäckigkeit, Diskussionsfreude und auch der Bereitschaft zum
Konflikt in die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber gehen. Ein tolles
Beispiel dafür liefert unser heutiger Gesprächsgast in der neuen
Folge von „AiB-Audio - dem Podcast für erfolgreiche
Betriebsratsarbeit“. Eva Maria Stoppkotte, verantwortliche
Redakteurin der Fachzeitschrift „Arbeitsrecht im Betrieb“, spricht
dazu mit der Betriebsratsvorsitzenden und
Schwerbehindertenvertreterin von BASF in Lemförde. Das Projekt
zählt zu den 12 Nominierten für den Deutschen Betriebsräte-Preis
2022, der in wenigen Tagen in Bonn verliehen wird. Hier werden
wieder beispielhafte Gremien für Ihre wichtige Arbeit gewürdigt.
Unsere Zeitschrift „Arbeitsrecht im Betrieb“ vergibt diesen Preis
seit dem Jahr 2009.

Kommentare (0)

Lade Inhalte...

Abonnenten

15
15
:
: