Mietvertrag ordentlich kündigen bei Mietrückstand mit einer Monatsmiete- Immobooks.de
Mieter zahlt nicht - Ordentliche Kündigung des Mietvertrages bei 1
Monatsmiete Mietrückstand nach erfolgter Abmahnung - So geht's
12 Minuten
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Beschreibung
vor 6 Jahren
Mietvertrag ordentlich kündigen bei Mietrückstand mit einer
Monatsmiete länger als einen Monat nach vorausgegangener
Abmahnung.
Mustertext erhältlich unter:
https://www.vermietershop.de/Mustertext-Ordentliche-Kuendigung-Mietrueckstand-1-Monatsmiete
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Video erschienen auf Youtube: https://youtu.be/i-xni2h72A0
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Das "Mieter-zahlt-Miete-nicht"-Hilfspaket enthält 8 wichtige
Mustertexte (und neu 1 Bonus-Mustertext) samt erklärender
58-minütiger Video-Anleitung, um einen nicht vertragsgemäß
zahlenden Mieter dazu zu bewegen, seine Mietrückstände
schnellstmöglich zu begleichen und die Miete zukünftig
fristgerecht zu zahlen oder die Wohnung schnellstmöglich zu
räumen, damit die Wohnung dann an einen zahlungswilligen Mieter
weitervermietet werden kann. Die Zauberworte heißen Abmahnung
und Kündigung sowie Erhebung einer Zahlungsklage.
I. Die 8 Mustertexte zu Abmahnung, Kündigung und Erhebung
Zahlungsklage
Bei der Abmahnung sind zwei häufige Varianten sind zu
unterscheiden:
Abmahnung-Variante 1: Mieter ist mit der Zahlung der laufenden
Monatsmiete (z.B. Januar-Miete) in Verzug. Mögliche Reaktion:
Abmahnung des Mieters wegen erheblicher Vertragsverletzung mit
Androhung der Kündigung des Mietverhältnisses.
Mustertext 1 (Text3122): Abmahnung wegen Zahlungsverzug mit
einer ganzen Monatsmiete.
Abmahnung-Variante 2: Mieter zahlt Miete über mehrere Monate
schleppend und unvollständig (z.B. November, Dezember und
Januar-Miete). Mögliche Reaktion: Abmahnung des Mieters wegen
erheblicher Vertragsverletzung mit Androhung der Kündigung des
Mietverhältnisses.
Mustertext 2 (Text3118): Abmahnung wegen schleppender und
unvollständiger Mietzahlung mit erheblichem Mietrückstand.
Bei der Kündigung sind 3 häufige Varianten zu unterscheiden:
Kündigung-Variante 1: Mieter ist mit der Zahlung in Höhe in
Höhe eines Betrages einer ganzen Monatsmiete mehr als einen
Monat in Verzug trotz vorausgegangener Abmahnung. Mögliche
Reaktion: Ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses wegen
erheblicher Verletzung der Zahlungspflicht.
Mustertext 3 (Text3221): Ordentliche Kündigung Mietverhältnis
gemäß § 573 BGB aus berechtigtem Interesse.
Kündigung-Variante 2: Mieter zahlt zwei volle aufeinander
folgende Monatsmieten nicht (z.B. Januar-Miete und
Februar-Miete nicht gezahlt) im Sinne von § 543 BGB, Absatz 2,
Nummer 3, Buchstabe a.
Mustertext 4 (Text3218): Fristlose Kündigung Mietverhältnis
wegen Zahlungsverzug mit zwei aufeinanderfolgenden Mieten.
Bonus-Mustertext 4a (Text3216): Fristlose Kündigung
Mietverhältnis wegen Zahlungsverzug mit zwei
aufeinanderfolgenden Mieten ohne vorausgegangene schriftliche
Abmahnung.
Mustertext 5 (Text3201): Fristlose Kündigung Mietverhältnis
wegen Zahlungsverzug mit zwei aufeinanderfolgenden Mieten und
hilfsweise ordentliche Kündigung aus berechtigtem Interesse.
Kündigung-Variante 3 : Mieter zahlt die Miete unvollständig und
schleppend (z.B. Januar-Miete und März-Miete nicht gezahlt) und
ist mit Mietzahlung in Höhe eines Betrages in Verzug, der die
Miete für zwei Monate erreicht im Sinne von § 543 BGB, Absatz
2, Nummer 3, Buchstabe b.
Mustertext 6 (Text3217): Fristlose Kündigung Mietverhältnis
wegen Zahlungsverzug in Höhe eines Betrages, der die Miete für
zwei Monate erreicht über eine Zeitraum, der sich über mehr als
2 Termine erstreckt.
Mustertext 7 (Text3208): Fristlose Kündigung Mietverhältnis
wegen Zahlungsverzug in Höhe eines Betrages, der die Miete für
zwei Monate erreicht über eine Zeitraum, der sich über mehr als
2 Termine erstreckt und hilfsweise ordentliche Kündigung aus
berechtigtem Interesse.
Zahlungsklage erheben wegen Mietrückstand:
Mustertext 8 (Text3404): Zahlungsklage erheben beim Amtsgericht
wegen Zahlungsverzugs.
Technische Angaben zu den Mustertexten: PDF-Datei-Format.
Zusätzlich sind die Mustertexte als "Word"-Dokumente mit der
Endung .doc vorhanden.
II: Die "Mieter-zahlt-Miete-nicht"-Video-Anleitung erklärt
anhand eines Muster-Mietverhältnisses die rechtlichen
Grundlagen und die mögliche Vorgehensweise der erfahrenen
Vermieterin Rita Ehrlich "Schritt für Schritt", um Ihren
"Problem"-Mieter Hans Schläfer wieder zur vertragsgemäßen
Zahlung der Miete oder als letzte Konsequenz "zum Gehen",
sprich Räumung der Wohnung, zu bewegen:
Nach einer kurzen Einführung werden die Themen Abmahnung wegen
Zahlungsverzugs, ordentliche Kündigung gemäß § 573 BGB aus
berechtigtem Interesse, fristlose Kündigung gemäß § 543 BGB aus
wichtigen Grund sowie alternativ die fristlose Kündigung
kombiniert mit der hilfsweise ordentlichen Kündigung behandelt
mit Verfassen eines Abmahn- bzw. der Kündigungsschreiben sowie
Erhebung einer Zahlungsklage.
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