Mietvertrag fristlos kündigen wegen Mietrückstand 2 Monatsmieten - Immobooks.de
So werden Sie Problem-Mieter wieder los - Fristlose Kündigung -
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Beschreibung
vor 7 Jahren
Mietvertrag fristlos kündigen gemäß § 543 BGB, wenn der Mieter
die Miete nicht zahlt! Kurzversion.
Der Mustertext ist erhältlich unter:
http://www.vermietershop.de/Mustertext-fristlose-Kuendigung-Mietrueckstand-2-Monat
Heute beschäftigen wir uns mit dem Thema: fristlose Kündigung
eines Wohnungsmietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs mit 2
aufeinanderfolgenden Monatsmieten.
In unserem Fall hat die Vermieterin Rita Ehrlich eine Wohnung
in Mannheim an Herrn Hans Schläfer vermietet.
Der Mieter Schläfer hatte wegen eines finanziellen Engpasses
schon seine Januar-Miete nicht gezahlt und zahlt trotz einer
schriftlicher Abmahnung der Vermieterin Ehrlich zusätzlich auch
die Februar-Miete nicht vertragsgemäß bis zum 3. Werktag im
Februar.
Der Vermieterin Ehrlich reicht es. Sie beschließt das
Mietverhältnis mit dem Mieter Schläfer fristlos zu kündigen.
Frau Ehrlich weiß, dass Sie einem Mieter in der Regel nur
fristlos kündigen kann, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und
der liegt gemäß § 543 BGB „Außerordentliche fristlose
Kündigung aus wichtigem Grund“ insbesondere dann vor,
wenn der Mieter wie im vorliegenden Fall Schläfer mit für zwei
aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder
eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist.
Entsprechend verfasst die Vermieterin Ehrlich das an den Mieter
Schläfer adressierte Kündigungsschreiben.
Sie benennt das Datum, das Mietverhältnis, den Mietvertrag und
erklärt die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses und
fordert den Mieter Schläfer zur Räumung der Mietsache
auf.
Abschließend unterschreibt Sie das Kündigungsschreiben
persönlich als Vermieterin und lässt es dem Mieter Schläfer per
Boten nachweislich zugehen.
Doch wie geht es weiter in unserem Fall.
Der Mieter Schläfer hat die Zeichen der Zeit erkannt, er leiht
sich Geld bei seinem Bruder und zahlt die rückständige Miete
sofort vollständig.
Somit wird die fristlose Kündigung der Vermieterin Ehrlich
unwirksam gemäß § 569 BGB, da Sie hinsichtlich der fälligen
Miete entschädigt wurde, allerdings gilt das nur, weil der
fristlosen Kündigung in den letzten 2 Jahren keine weitere
fristlose Kündigung vorausgegangen ist. Somit hat der Mieter
Schläfer Glück gehabt und er kann weiter in der Wohnung
bleiben.
Als Alternative hätte die Vermieterin Ehrlich das
Mietverhältnis nach der vorausgegangenen Abmahnung auch
ordentlich kündigen können gemäß § 573 BGB aus berechtigtem
Interesse oder auch kombiniert hilfsweise ordentlich in
Verbindung mit der fristlosen Kündigung gemäß § 543 BGB aus
wichtigem Grund.
Aber das sind Themen anderer Ratgeber-Videos.
Das Video ist erschienen auf Youtube unter:
http://youtu.be/jGRkXIg5vf4
Das komplette "Mieter-zahlt-Miete-nicht"-Hilfspaket ist auch
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http://www.amazon.de/gp/product/B00ECB54H2
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