Indexmiete vereinbaren bei Wohnungsmietverträgen - Vorteile, Nachteile - Immobooks.de
Durch Indexmiete die Miethöhe dauerhaft wertsichern bei steigenden
Inflationsgefahren
8 Minuten
Podcast
Podcaster
Beschreibung
vor 7 Jahren
Indexmiete vereinbaren bei Wohnungsmietverträgen. Produziert
für https://www.vermietershop.de - Was sollten Vermieter und
Mieter vereinbaren, wenn sie die Miete im Rahmen einer
mietvertraglich vereinbarten Indexmiete gemäß § 557b BGB
an die Steigerung des Verbraucherpreisindex (VPI) und
damit an die statistische Teuerungsrate bzw. Inflationsrate
koppeln wollen, um langfristig eine Wertsicherung der Miete zu
erreichen.
Video-Anleitung erschienen auf Youtube:
https://youtu.be/VDxL-Ix-0oA
Hier die gesetzlichen Grundlagen zum Nachlesen:
§ 557b BGB
Indexmiete
(1) Die Vertragsparteien können schriftlich vereinbaren, dass
die Miete durch den vom Statistischen Bundesamt ermittelten
Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in
Deutschland bestimmt wird (Indexmiete).
(2) Während der Geltung einer Indexmiete muss die Miete, von
Erhöhungen nach den §§ 559 bis 560 abgesehen, jeweils
mindestens ein Jahr unverändert bleiben. Eine Erhöhung nach §
559 kann nur verlangt werden, soweit der Vermieter bauliche
Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt hat, die er
nicht zu vertreten hat. Eine Erhöhung nach § 558 ist
ausgeschlossen.
(3) Eine Änderung der Miete nach Absatz 1 muss durch Erklärung
in Textform geltend gemacht werden. Dabei sind die eingetretene
Änderung des Preisindexes sowie die jeweilige Miete oder die
Erhöhung in einem Geldbetrag anzugeben. Die geänderte Miete ist
mit Beginn des übernächsten Monats nach dem Zugang der
Erklärung zu entrichten.
(4) Die §§ 556d bis 556g sind nur auf die Ausgangsmiete einer
Indexmietvereinbarung anzuwenden.
(5) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist
unwirksam.
------------------------------------------------------------------------------------------------
-----------------------------------------------------------------------------------------------
Video-Podcast für VerMieter, die Ihre Vermieter-Probleme
selbst professionell und erfolgreich lösen wollen. 220 sofort in
die Praxis umsetzbare Mustertexte und Video-Anleitungen können Sie
derzeit bei Immobooks "https://www.vermietershop.de" einzeln
kostengünstig herunterladen. Testen Sie unser umfangreiches Angebot
zu den typischen Vermieter-Themen: Mietvertrag kündigen, Mieter
abmahnen, Miete erhöhen, Betriebskosten abrechnen, Wohnung
abnehmen, Räumungsklage erheben, Kündigung Eigenbedarf,
Modernisierung ankündigen, Mietvertrag abschließen, Miete mindern
uvm.. Viel Erfolg bei der Vermietung wünscht das Immobooks-Team
Impressum: Immobook e.K. Bismarckstr. 79 67059 Ludwigshafen Fon:
0621522254 Fax: 032222467749 E-Mail: Immobook@t-online.de Immobook
e.K. wird vertreten durch: Inhaber: Georg Schuck Registergericht:
Amtsgericht Ludwigshafen Handelsregister Registernummer: HRA 60763
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Rundfunkstaatsvertrag: Georg
Schuck, Bismarckstr. 79, 67059 Ludwigshafen Keine Rechtsberatung -
Keine Haftung - Keine Gewähr für die Richtigkeit der
Video/Podcast-Inhalte.
Weitere Episoden
19 Minuten
vor 4 Jahren
15 Minuten
vor 5 Jahren
8 Minuten
vor 6 Jahren
12 Minuten
vor 6 Jahren
In Podcasts werben
Abonnenten
Clarholz
Kommentare (0)