Indexmiete vereinbaren bei Wohnungsmietverträgen - Vorteile, Nachteile - Immobooks.de

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Durch Indexmiete die Miethöhe dauerhaft wertsichern bei steigenden Inflationsgefahren
8 Minuten

Beschreibung

vor 7 Jahren


Indexmiete vereinbaren bei Wohnungsmietverträgen. Produziert
für https://www.vermietershop.de - Was sollten Vermieter und
Mieter vereinbaren, wenn sie die Miete im Rahmen einer
mietvertraglich vereinbarten Indexmiete gemäß § 557b BGB
 an die Steigerung des Verbraucherpreisindex (VPI) und
damit an die statistische Teuerungsrate bzw. Inflationsrate
koppeln wollen, um langfristig eine Wertsicherung der Miete zu
erreichen.


Video-Anleitung erschienen auf Youtube:
https://youtu.be/VDxL-Ix-0oA





Hier die gesetzlichen Grundlagen zum Nachlesen:


§ 557b BGB


Indexmiete


(1) Die Vertragsparteien können schriftlich vereinbaren, dass
die Miete durch den vom Statistischen Bundesamt ermittelten
Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in
Deutschland bestimmt wird (Indexmiete).


(2) Während der Geltung einer Indexmiete muss die Miete, von
Erhöhungen nach den §§ 559 bis 560 abgesehen, jeweils
mindestens ein Jahr unverändert bleiben. Eine Erhöhung nach §
559 kann nur verlangt werden, soweit der Vermieter bauliche
Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt hat, die er
nicht zu vertreten hat. Eine Erhöhung nach § 558 ist
ausgeschlossen.


(3) Eine Änderung der Miete nach Absatz 1 muss durch Erklärung
in Textform geltend gemacht werden. Dabei sind die eingetretene
Änderung des Preisindexes sowie die jeweilige Miete oder die
Erhöhung in einem Geldbetrag anzugeben. Die geänderte Miete ist
mit Beginn des übernächsten Monats nach dem Zugang der
Erklärung zu entrichten.


(4) Die §§ 556d bis 556g sind nur auf die Ausgangsmiete einer
Indexmietvereinbarung anzuwenden.


(5) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist
unwirksam.






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