Was muss ein neues Hallenbad in Oppenheim mindestens haben?

Was muss ein neues Hallenbad in Oppenheim mindestens haben?

13 Minuten

Beschreibung

vor 3 Jahren

Die Deutsche-Lebens-Rettungs-Gesellschaft Oppenheim und der
Turnverein Oppenheim haben ein gemeinsames Positionspapier
veröffentlicht. In diesem haben sie ausgearbeitet, welchen
Mindeststandard ein in Oppenheim neu zu bauendes Hallenbad der
Verbandsgemeinde Rhein-Selz definitiv haben muss. Haben muss,
damit es - nicht nur - für die Zwecke von Vereinen wie der DLRG
und des TVO geeignet und nutzbar ist. Dabei haben die beiden
Vereine auch Vorschläge und Ideen eingearbeitet, die man umsetzen
könnte oder sollte. Diese entstammen den Erfahrungen mit dem
alten Bad und gelten vor allem der vereinfachten Nutzbarkeit
eines neuen Bades.


„Nachdem mehrere politische Fraktionen und andere Institutionen
mit der Frage an uns heran getreten sind, was so ein Hallenbad
denn ‚wirklich braucht‘ und ob man nicht auf dieses oder jenes –
beispielsweise Sprungbecken mit 3-Meter-Turm und 1-Meter-Brett
-verzichten könne, haben wir uns entschlossen, dieses
Positionspapier zu erstellen und allen zur Verfügung zu stellen“,
erläutert Andreas Lerg, Vorsitzender der DLRG Oppenheim. Basis
dieses Positionspapiers ist das, was die beiden Vereine im
Bereich Schwimmausbildung und Schwimmsport anbieten, aber auch
die Sport-Lehrpläne der Schulen und die Bedürfnisse der Besucher
während der regulären Öffnungszeiten.


„Ein Hallenbad muss für das Schwimmtraining auch im Bereich
Leistungssport und damit nicht zuletzt für die Schwimmwettkämpfe,
die wir seit Jahren regelmäßig im Hallenbad Oppenheim ausrichten,
entsprechende Rahmenbedingungen bieten“, erläutert Thies Lerch,
Vorsitzender des TV Oppenheim. Andreas Lerg ergänzt: „Gleiches
gilt auch für den gesamten Ausbildungsbereich der DLRG. Das
beginnt bei den Anfängerschwimmkursen, die wir für Kinder ab 5
Jahren anbieten. Und es geht über die diversen Schwimmabzeichen
und die Ausbildung von Rettungsschwimmern bis hin zu
Fachausbildungen wie dem Tauchen.“


So sind die Vorgaben der diversen Prüfungsordnungen ebenso in
dieses Positionspapier eingeflossen, wie ein Blick auf die
Lehrpläne der Schulen und die Bedürfnisse der Besucher im
öffentlichen Badebetrieb. Aber auch die umfangreichen
Erfahrungen, die die beiden Vereine als jahrzehntelange intensive
Nutzer des seit September 2020 endgültig geschlossenen
Oppenheimer Hallenbades gemacht haben.


Das Positionspapier finden Sie im Anhang dieser Pressemeldung.
Das Positionspapier geht allen Fraktionen des
Verbandsgemeinderates und der VG-Verwaltung zu. Zudem steht es
allen Interessierten auf der Internetseite der DLRG Oppenheim
unter https://oppenheim.dlrg.de/positionspapier-hallenbad/
öffentlich zur Verfügung.

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