Schadensfall: Geringer Versatz ist kein Mangel
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Beschreibung
vor 3 Jahren
Der Höhenversatz an eloxierten Fensterprofilen war die Ursache für
den Streit zwischen einem Metallbauer und seinem Kunden. Der
Auftraggeber bemängelte speziell den Höhenversatz an den Gehrungen
der gelieferten und eingebauten Aluminiumfenster. Der Metallbauer
bestand darauf, dass seine Leistung mängelfrei sei. Weil sich die
Parteien nicht einigen konnten, wurde der Sachverständige für das
Metallbauerhandwerk mit einem Gutachten beauftragt. Der
Auftraggeber behauptete, für die Herstellung der einzelnen Fenster
habe der Metallbauer offensichtlich Aluminiumprofilleisten
verwendet, die verschiedene Tiefen aufwiesen. Die Schnittkanten der
jeweiligen oberen und unteren Fensterprofilleisten stünden deswegen
erheblich über die daneben angebrachten Senkrechtleisten hervor.
Darüber hinaus seien einige der unteren Leisten auch noch schief
verkantet von innen nach außen eingearbeitet. Diese erheblichen
Mängel beim Zusammensetzen der jeweiligen Fensterrahmen hätten eine
extrem laienhaft erscheinende zusammengestückelte primitive Ansicht
der Fenster zur Folge. Darüber hinaus bestünde eine erhebliche
Verletzungsgefahr durch die rasiermesserscharfen hoch- und
überstehenden Metallschnittkanten. Der Metallbauer widersprach der
Behauptung, erkannte keinen Mangel und damit auch keine
Mangelbeseitigungspflicht an. Die zu bewertenden eloxierten
Fensterbänder wurden gemäß Auftragsbestätigung von dem Metallbauer
hergestellt und montiert. Mehr Schadensfälle zum recherchieren
finden Sie in der Datenbank: https://www.schaeden-im-metallbau.de
den Streit zwischen einem Metallbauer und seinem Kunden. Der
Auftraggeber bemängelte speziell den Höhenversatz an den Gehrungen
der gelieferten und eingebauten Aluminiumfenster. Der Metallbauer
bestand darauf, dass seine Leistung mängelfrei sei. Weil sich die
Parteien nicht einigen konnten, wurde der Sachverständige für das
Metallbauerhandwerk mit einem Gutachten beauftragt. Der
Auftraggeber behauptete, für die Herstellung der einzelnen Fenster
habe der Metallbauer offensichtlich Aluminiumprofilleisten
verwendet, die verschiedene Tiefen aufwiesen. Die Schnittkanten der
jeweiligen oberen und unteren Fensterprofilleisten stünden deswegen
erheblich über die daneben angebrachten Senkrechtleisten hervor.
Darüber hinaus seien einige der unteren Leisten auch noch schief
verkantet von innen nach außen eingearbeitet. Diese erheblichen
Mängel beim Zusammensetzen der jeweiligen Fensterrahmen hätten eine
extrem laienhaft erscheinende zusammengestückelte primitive Ansicht
der Fenster zur Folge. Darüber hinaus bestünde eine erhebliche
Verletzungsgefahr durch die rasiermesserscharfen hoch- und
überstehenden Metallschnittkanten. Der Metallbauer widersprach der
Behauptung, erkannte keinen Mangel und damit auch keine
Mangelbeseitigungspflicht an. Die zu bewertenden eloxierten
Fensterbänder wurden gemäß Auftragsbestätigung von dem Metallbauer
hergestellt und montiert. Mehr Schadensfälle zum recherchieren
finden Sie in der Datenbank: https://www.schaeden-im-metallbau.de
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