Folge 219: Verbote blähen das Anweisungswesen auf

Folge 219: Verbote blähen das Anweisungswesen auf

(5:07 Min.)
5 Minuten
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Beschreibung

vor 2 Jahren
„Es ist den Aufsichtspersonen untersagt, während der Prüfung zu
schlafen.“ Wenn das Anweisungswesen für Lehrer solche Verbote
enthält, ist Einiges schief gelaufen. Denn eine Auflistung von
Verboten bläht das Anweisungswesen nur unnötig auf. Wenn Sie in der
Internen Revision auf so etwas stoßen, sorgen Sie stattdessen
dafür, dass die Anweisung das gewünschte Verhalten in Kombination
mit dem gewünschten Ziel darstellt, bzw. dass Sinn und Zweck der
Anweisung prinzipienorientiert formuliert werden. Das hält das
Anweisungswesen schlank. Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Zuhören
und erfolgreiche Prüfungsprozesse!

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