Folge 194: Wie formuliert man heikle Sachverhalte im Prüfungsbericht?

Folge 194: Wie formuliert man heikle Sachverhalte im Prüfungsbericht?

(11:07 Min)
11 Minuten
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Beschreibung

vor 2 Jahren
"Fakten, Fakten, Fakten und immer an die Leser denken!" Das kennen
wir. Die erste Hälfte ist relativ einfach zu gestalten. Man
schreibt nüchtern alles herunter und konfrontiert den Leser damit.
Doch die zweite Hälfte "... und immer an die Leser denken!", ist
eine große Herausforderung. Wir wollen etwas bewirken. Daher müssen
wir die Leser mitnehmen. Eine in dieser Hinsicht nützliche Technik
habe ich kürzlich bei einem Kollegen gelernt. Er nutzte als
einleitende Zusammenfassung eines Sachverhalt eine
Berichtsformulierung nach dem Schema: "Dass X in Ordnung ist,
konnte nicht festgestellt werden." Anschließend präsentierte er die
Details seiner Feststellung. Das hat folgende Vorteile: - Es lässt
im Leser zunächst ein Bild der gewünschten Soll-Situation
entstehen. - Auf schwer leserliche Zitate externer Vorgaben kann
verzichtet werden. Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Zuhören und
erfolgreiche Prüfungsprozesse!

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