Folge 064: Wie Sie die Herausforderungen einer zeitnahen Berichterstattung meistern
IIA Standard 2420 und BT 2.4 Tz.1 MaRisk
22 Minuten
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Beschreibung
vor 5 Jahren
Wie Sie wissen, fordern die IIA Standards eine zeitnahe
Berichterstattung. Der Standard 2420 Qualität der Berichterstattung
lautet, wie folgt: "Revisionsberichte müssen richtig, objektiv,
klar, prägnant, konstruktiv und vollständig sein und zeitnah
erstellt werden." Die Erläuterung führt aus: "Zeitnahe Berichte
sind abhängig von der Problemstellung zweckdienlich und
rechtzeitig, sodass das Management angemessene Maßnahmen ergreifen
kann." Auch in den MaRisk wird eine zeitnahe Berichterstattung
gefordert. Unter BT 2.4 Tz. 1 Berichtspflicht der MaRisk heißt es:
"Über jede Prüfung muss von der Internen Revision zeitnah ein
schriftlicher Bericht angefertigt und grundsätzlich den fachlich
zuständigen Mitgliedern der Geschäftsleitung vorgelegt werden." Aus
der Prüfungspraxis der Bankenaufsicht geht hervor, dass zeitnah als
zwei, spätestens drei Wochen nach Ende der Prüfung ausgelegt wird.
Diese zeitnahe Berichterstattung unterliegt einigen
Herausforderungen. Denn wenn die Revisionsprozesse nicht
intelligent konzipiert und gut aufeinander abgestimmt sind, kann
sich die Berichterstattung erheblich herauszögern. In diesem
Podcast teile ich mit Ihnen meine Strategien und Erfahrungen, wie
Sie eine zeitnahe Berichterstattung erreichen können. Ich wünsche
Ihnen viel Spaß beim Zuhören und erfolgreiche Prüfungsprozesse!
Berichterstattung. Der Standard 2420 Qualität der Berichterstattung
lautet, wie folgt: "Revisionsberichte müssen richtig, objektiv,
klar, prägnant, konstruktiv und vollständig sein und zeitnah
erstellt werden." Die Erläuterung führt aus: "Zeitnahe Berichte
sind abhängig von der Problemstellung zweckdienlich und
rechtzeitig, sodass das Management angemessene Maßnahmen ergreifen
kann." Auch in den MaRisk wird eine zeitnahe Berichterstattung
gefordert. Unter BT 2.4 Tz. 1 Berichtspflicht der MaRisk heißt es:
"Über jede Prüfung muss von der Internen Revision zeitnah ein
schriftlicher Bericht angefertigt und grundsätzlich den fachlich
zuständigen Mitgliedern der Geschäftsleitung vorgelegt werden." Aus
der Prüfungspraxis der Bankenaufsicht geht hervor, dass zeitnah als
zwei, spätestens drei Wochen nach Ende der Prüfung ausgelegt wird.
Diese zeitnahe Berichterstattung unterliegt einigen
Herausforderungen. Denn wenn die Revisionsprozesse nicht
intelligent konzipiert und gut aufeinander abgestimmt sind, kann
sich die Berichterstattung erheblich herauszögern. In diesem
Podcast teile ich mit Ihnen meine Strategien und Erfahrungen, wie
Sie eine zeitnahe Berichterstattung erreichen können. Ich wünsche
Ihnen viel Spaß beim Zuhören und erfolgreiche Prüfungsprozesse!
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