Homeoffice–Pauschale: Bis zu 600 € von der Steuer absetzen und Steuern leicht und einfach sparen
Aufgrund von Corona wird verstärkt im Homeoffice gearbeitet. Damit
Kosten absetzbar sind, hat der Gesetzgeber mit dem
Jahressteuergesetz 2020 die sogenannte Homeoffice-Pauschale
geschaffen. Über die Homeoffice-Pauschale sprechen wir in der
heutigen...
14 Minuten
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Beschreibung
vor 3 Jahren
Aufgrund von Corona wird verstärkt im Homeoffice gearbeitet.
Damit Kosten absetzbar sind, hat der Gesetzgeber mit dem
Jahressteuergesetz 2020 die sogenannte Homeoffice-Pauschale
geschaffen. Über die Homeoffice-Pauschale sprechen wir in der
heutigen Folge.
Was ist die Homeoffice-Pauschale und wie hoch ist diese?
Welche Folgen ergeben sich, wenn die betriebliche oder berufliche
Tätigkeit nicht ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausgeübt
wurde?
Kann jeder Ehegatte die Homeoffice-Pauschale erhalten?
Für welche Jahre gilt die Regelung der Homeoffice-Pauschale?
Muss ein steuerlich anzuerkennendes Arbeitszimmer vorliegen?
Können die Kosten für ein steuerlich anzuerkennendes
Arbeitszimmer neben der Homeoffice-Pauschale abgesetzt werden?
Wird die Homeoffice-Pauschale nur Arbeitnehmern gewährt oder sind
auch Selbstständige und Studenten begünstigt?
Wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 € neben der
Homeoffice-Pauschale zusätzlich gewährt?
Welche Folgen ergeben sich beim Ansatz der Homeoffice-Pauschale
für die Kosten für Fahrten von der Wohnung zur 1.
Tätigkeitsstätte / Betriebsstätte, also
Pendlerpauschale/Entfernungspauschale?
Welche Folgen ergeben sich bei Selbstständigen aufgrund der
Homeoffice-Pauschale beim Ansatz der geltend gemachten
Fahrtkosten bzw. Fahrzeugkosten?
Welche Folgen ergeben sich für Reisekosten?
Welche Plausibilitätskontrollen könnte die Finanzverwaltung bei
Arbeitnehmern vornehmen und welche Nachweise sind möglicherweise
zu erbringen?
Welche Plausibilitätskontrollen sind beim Arbeitgeber möglich?
Wo ist bei Arbeitnehmern in der Steuererklärung 2020 die
Homeoffice-Pauschale einzutragen?
Welche Kosten sind neben der Homeoffice-Pauschale im Homeoffice
noch absetzbar?
Die Folge stellt den Rechtsstand vom 02.02.2021 dar. Nach dem
2.2.2021 ergehende, Gesetzesänderungen, BMF-Schreiben und
Rechtsprechung können daher nicht berücksichtigt sein.
weiterlesen:
https://www.vesting-stb.de/homeoffice-pauschale-bis-zu-600-e-von-der-steuer-absetzen-und-steuern-leicht-und-einfach-sparen/
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Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der
Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche
Meinung, Interpretation und Erfahrung von Vesting & Partner
und von Sabine Banse-Funke wieder. Spätere Änderungen durch
Änderung der Gesetze, Rechtsprechung und der Auffassung der
Finanzverwaltung sind jederzeit möglich, können daher nicht
berücksichtigt sein und werden nicht nachträglich berücksichtigt.
Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen
Themen und können keine individuelle einzelfallbezogene
steuerliche oder rechtliche Beratung ersetzen und führen zu
keiner vertraglichen Bindung.
Die Gesetzesänderungen, der ständige Wandel durch Rechtsprechung,
die Änderung der Auffassung der Finanzverwaltung oder deren
andere Auffassung machen es notwendig, Haftung und Gewähr
generell auszuschließen.
Bis bald. Ihre Sabine Banse-Funke
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