Update 2021: Zahlung der steuerfreien sozialversicherungsfreien Corona Beihilfe/Sonderzahlung von 1.500 € an Arbeitnehmer bis 30.6.2021
Die Corona-Prämie in Höhe von maximal 1.500 € ist aufgrund der
Steuer- und Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung für
Arbeitgeber und Arbeitnehmer sehr interessant. Der Gesetzgeber hat
die Corona Beihilfe mittlerweile gesetzlich in § 3 Nr....
13 Minuten
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Beschreibung
vor 3 Jahren
Die Corona-Prämie in Höhe von maximal 1.500 € ist aufgrund der
Steuer- und Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung für
Arbeitgeber und Arbeitnehmer sehr interessant. Der Gesetzgeber
hat die Corona Beihilfe mittlerweile gesetzlich in § 3 Nr. 11 a
EStG geregelt und diese zeitlich verlängert. Hierüber und über
weitere häufige Fragen zur Corona Beihilfe sprechen wir in dieser
Folge.
Was ist die Corona Beihilfe, wie hoch darf sie sein und welche
Abzüge entstehen?
Findet bei Minijobbern eine Angemessenheitsprüfung statt und was
ist bei Minijobbern, die nahe Angehörige sind?
Innerhalb welchen Zeitraums muss der Corona-Bonus vom Arbeitgeber
an den Arbeitnehmer gezahlt werden und bis wann?
Welche Folgen ergeben sich aus der Verlängerung des
Auszahlungszeitraumes bis 30.6.2021, können jetzt 1.500 € in 2020
und 1.500 € in 2021, also 3.000 € gezahlt werden?
Unterliegt die Corona Beihilfe dem Progressionsvorbehalt, ist
diese in der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen und muss sie in
der Einkommensteuererklärung angegeben werden?
Kann die Corona Prämie trotz Kurzarbeit an die Arbeitnehmer vom
Arbeitgeber gezahlt werden?
Muss ein offizieller Antrag für den Corona-Bonus von 1.500 €
gestellt werden, bei welcher Behörde muss dieser beantragt werden
und erhält der Arbeitgeber die Corona – Prämie erstattet?
Können Arbeitgeber vor der Corona-Krise vertraglich vereinbarte
Sonderzahlungen und Leistungsprämien in die Corona Beihilfe
umwandeln?
Kann ein Gesellschafter-Geschäftsführer die steuerfreie Corona
Beihilfe auch erhalten?
Kann der steuerfreie Corona Bonus für jedes Arbeitsverhältnis
gezahlt werden, auch wenn ich den Bonus schon von einem anderen
Arbeitgeber erhalten habe, mehrere gleichzeitige
Arbeitsverhältnisse vorliegen oder ich das Arbeitsverhältnis
wechsele?
Wenn das Arbeitsverhältnis wegen der Corona-Krise aufgelöst wird,
kann in der Auflösungsvereinbarung bzw. der
Abfindungsvereinbarung die Zahlung einer Corona-Beihilfe von
1.500 Euro vereinbart werden?
Kann die Corona Beihilfe auch einer privaten Haushaltshilfe
gezahlt werden?
weiterlesen:
https://www.vesting-stb.de/steuerfreie-und-sozialversicherungsfreie-corona-beihilfe-praemie-bonus-sonderzahlung-bis-1-500e/
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Bis bald. Ihre Sabine Banse-Funke
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