![3 % Mehrwertsteuer sparen, Investitionen, Reparaturen noch in 2020 durchführen, Umsatzsteuersatzerhöhung 2021](https://cdn.podcastcms.de/images/shows/315/713998/s/624857369/3-mehrwertsteuer-sparen-investitionen-reparaturen-noch-in-2020-durchfuehren-umsatzsteuersatzerhoehung-2021.png)
3 % Mehrwertsteuer sparen, Investitionen, Reparaturen noch in 2020 durchführen, Umsatzsteuersatzerhöhung 2021
Planen Sie Investitionen und Reparaturen? Wenn ja, wäre es sinnvoll
diese noch im Jahr 2020 durchzuführen, um 3 % Mehrwertsteuer zu
sparen. Soweit der Lieferant oder Auftragnehmer die Nettopreise
nicht verändert und lediglich der Umsatzsteuersatz...
14 Minuten
Podcast
Podcaster
Beschreibung
vor 4 Jahren
Planen Sie Investitionen und Reparaturen? Wenn ja, wäre es
sinnvoll diese noch im Jahr 2020 durchzuführen, um 3 %
Mehrwertsteuer zu sparen.
Soweit der Lieferant oder Auftragnehmer die Nettopreise nicht
verändert und lediglich der Umsatzsteuersatz den Bruttopreis
verändert, muss der Kunde oder Auftragnehmer in 2021 3
Prozentpunkte und beim ermäßigten Steuersatz 2 Prozentpunkte
Mehrwertsteuer mehr zahlen. Bei einem Nettobetrag von 10.000 €
macht das 300 €. Bei größeren Investitionen, z.B. beim Auto, bei
Reparaturen oder Gebäudesanierungen von z.B. 50.000 € netto sind
das 1.500 € Mehrwertsteuer mehr. Hierüber und über einige
Besonderheiten zur Umsatzsteuersatzerhöhung ab 2021 sprechen wir
in dieser Folge.
Was ist überhaupt die Mehrwertsteuer?
Warum kann für Investitionen und Reparaturen in 2020 noch 3 %
Mehrwertsteuer gespart werden?
Wieso sollte Sie als Endverbraucher die Erhöhung des
Mehrwertsteuersatzes zum 01.01.2021 interessieren?
Wie sieht es mit dem ermäßigten Steuersatz aus? Kann dort auch
Mehrwertsteuer gespart werden?
Was ist für den Unternehmer aufgrund der Umsatzsteuersatzerhöhung
zu beachten?
Welche Besonderheiten gibt es bei Lieferungen oder Bestellungen
aufgrund der Umsatzsteuersatzerhöhung?
Beispiele für die Anwendung des Steuersatzes wegen der
Umsatzsteuersatzerhöhung 2021 bei Warenlieferungen, Abholungen,
Bestellungen im Geschäft und beim Onlinehandel bei Brutto und
Netto - Vereinbarungen.
Welche Besonderheiten gibt es bei Dienstleistungen, Reparaturen
oder sonstigen Leistungen?
Was sind Teilleistungen und welche Besonderheiten gibt es bei der
Umsatzsteuersatzerhöhung bei Teilleistungen?
Was ist bei der Umsatzsteuersatzerhöhung bei Anzahlungen und
Vorauszahlungen zu beachten?
Zusammenfassung zur Erhöhung der Mehrwertsteuer ab 2021
Merkblatt zur Umsatzsteuersatzveränderung
weiterlesen:
https://www.vesting-stb.de/3-mehrwertsteuer-sparen-investitionen-reparaturen-noch-in-2020-durchfuehren-umsatzsteuersatzerhoehung-2021/
Für Fragen, Anregungen, Feedback oder Themenwünsche nehmen Sie
gern Kontakt mit Vesting & Partner auf oder vereinbaren Sie
mit uns einen Termin.
Mail: podcast@vesting-stb.de Tel: 0551/498010
Steuerberatung Vesting & Partner:
https://www.vesting-stb.de/leistungen/steuerberatung-steuererklaerung/
Lohn & Gehalt Personalwesen Vesting & Partner:
https://www.vesting-stb.de/leistungen/personalwesen/
Für viele weitere Informationen, Impulse, Tipps und zum Nachlesen
des Inhalts besuchen Sie uns gern auf unserem Blog
https://www.vesting-stb.de/blog oder unserer Webseite
https://www.vesting-stb.de/.
Hier können Sie sich zum Newsletter anmelden
https://www.vesting-stb.de/aktuelles/informationenfuerheilberufe/.
Abonnieren Sie den Podcast, damit Sie keine Folge mehr verpassen
https://www.vesting-stb.de/podcast!
Besuchen, abonnieren und folgen Sie uns auf Facebook, XING,
Twitter, Instagram, YouTube, LinkedIn!
Wenn Ihnen die Folge gefallen hat, würden wir uns über eine 5
Sterne Bewertung und eine kurze positive Rezension bei iTunes
freuen. Sie tragen dazu bei, dass der Podcast in den Podcast Apps
und auf diversen Plattformen leichter gefunden wird und somit
noch mehr Zuhörer erreicht.
Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der
Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche
Meinung, Interpretation und Erfahrung von Vesting & Partner
und von Sabine Banse-Funke wieder. Spätere Änderungen durch
Änderung der Gesetze, Rechtsprechung und der Auffassung der
Finanzverwaltung sind jederzeit möglich, können daher nicht
berücksichtigt sein und werden nicht nachträglich berücksichtigt.
Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen
Themen und können keine individuelle einzelfallbezogene
steuerliche oder rechtliche Beratung ersetzen und führen zu
keiner vertraglichen Bindung.
Die Gesetzesänderungen, der ständige Wandel durch Rechtsprechung,
die Änderung der Auffassung der Finanzverwaltung oder deren
andere Auffassung machen es notwendig, Haftung und Gewähr
generell auszuschließen.
Bis bald. Ihre Sabine Banse-Funke
Weitere Episoden
![5 Tipps für ein besseres Gefühl zum Thema Steuern](https://cdn.podcastcms.de/images/shows/66/713998/s/624857116/5-tipps-fuer-ein-besseres-gefuehl-zum-thema-steuern.png)
2 Minuten
vor 1 Jahr
![Steuermythen und Steuerirrtümer Teil 2](https://cdn.podcastcms.de/images/shows/66/713998/s/624857130/steuermythen-und-steuerirrtuemer-teil-2.png)
16 Minuten
vor 1 Jahr
![Steuermythen und Steuerirrtümer Teil 1](https://cdn.podcastcms.de/images/shows/66/713998/s/624857143/steuermythen-und-steuerirrtuemer-teil-1.png)
16 Minuten
vor 1 Jahr
![Rückzahlung von Fortbildungskosten, Aus- und Weiterbildungsvergütungen durch den Arbeitnehmer an den Arbeitgeber](https://cdn.podcastcms.de/images/shows/66/713998/s/624857158/rueckzahlung-von-fortbildungskosten-aus-und-weiterbildungsverguetungen-durch-den-arbeitnehmer-an-den-arbeitgeber.png)
In Podcasts werben
Kommentare (0)