Baukindergeld Eigenheim: Bis zu 12.000 € Zuschuss pro Kind für den Erwerb des Eigenheimes (Haus, Eigentumswohnung) erhalten

Baukindergeld Eigenheim: Bis zu 12.000 € Zuschuss pro Kind für den Erwerb des Eigenheimes (Haus, Eigentumswohnung) erhalten

Für den Neubau/Kauf des selbstgenutzten Wohneigentums erhalten Sie für ein förderberechtigtes Kind in 10 Jahren bei ununterbrochener Selbstnutzung zu Wohnzwecken als Eigentümer ein Baukindergeld von insgesamt 12.000 €, bei 2 Kindern von 24.000...
12 Minuten

Beschreibung

vor 4 Jahren

Für den Neubau/Kauf des selbstgenutzten Wohneigentums erhalten
Sie für ein förderberechtigtes Kind in 10 Jahren bei
ununterbrochener Selbstnutzung zu Wohnzwecken als Eigentümer ein
Baukindergeld von insgesamt 12.000 €, bei 2 Kindern von 24.000 €,
bei 3 Kindern von 36.000 € für den Zehnjahreszeitraum.


Viele wollen sich ihren Traum erfüllen und ihr Eigenheim
(Wohneigentum) erwerben. Der Gesetzgeber gewährt einen Zuschuss,
das Baukindergeld, für den Ersterwerb des selbstgenutzten
Eigenheimes für Familien mit Kindern. Darüber sprechen wir in
dieser Folge.


Wer kann das Baukindergeld als Zuschuss beantragen?


Welche Voraussetzungen gibt es bei den Kindern für das
Baukindergeld?


Ist das Baukindergeld einkommensabhängig und welche Grenzen
gelten?


Welche Jahre werden bei der Einkommensgrenze beim Baukindergeld
berücksichtigt?


Welches Eigenheim bzw. Wohneigentum wird beim Baukindergeld
gefördert?


Was wird nicht beim Baukindergeld gefördert?


Innerhalb welchen Zeitraumes muss die Anschaffung des Eigenheimes
erfolgt sein oder die Baugenehmigung erteilt worden sein?


Wie hoch ist die Förderung des Baukindergeldes und für welchen
Zeitraum wird dieses gezahlt?


Wie und wann wird der Zuschuss für das Baukindergeld beantragt?


Welche Nachweise sind für das Baukindergeld notwendig?


Welche weiteren Pflichten aufgrund des Baukindergeldes bestehen?


Zusammenfassung Baukindergeld


weiterlesen:
https://www.vesting-stb.de/baukindergeld-eigenheim-bis-zu-12-000-e-zuschuss-pro-kind-fuer-den-erwerb-des-eigenheimes-haus-eigentumswohnung-erhalten/


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steuerliche oder rechtliche Beratung ersetzen und führen zu
keiner vertraglichen Bindung.


Die Gesetzesänderungen, der ständige Wandel durch Rechtsprechung,
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generell auszuschließen.


Bis bald. Ihre Sabine Banse-Funke

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