Investitionsabzugsbetrag (IAB) und Geringwertige Wirtschaftsgüter (Laptop, Telefon) - Eintrag, Auswirkung in der Steuererklärung (Q&A)
Wie kann ich das Telefon und den Laptop steuerlich in den
Steuererklärungen 2019 und 2020 absetzen (Abschreibung,
Investitionsabzugsbetrag) und welche Zeilen im Formular EÜR sind
dafür auszufüllen? Wenn Sie unserem Podcast regelmäßig folgen,
ist...
10 Minuten
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Beschreibung
vor 4 Jahren
Wie kann ich das Telefon und den Laptop steuerlich in den
Steuererklärungen 2019 und 2020 absetzen (Abschreibung,
Investitionsabzugsbetrag) und welche Zeilen im Formular EÜR sind
dafür auszufüllen?
Wenn Sie unserem Podcast regelmäßig folgen, ist Ihnen bestimmt
aufgefallen, dass wir uns in der Vergangenheit mehrfach mit
steuerlichen Begünstigungen der Anschaffung von Anlagegütern für
betriebliche Zwecke beschäftigt haben. Eine Zuhörerin hat uns mit
ihren Fragen für diese Folge auf die Idee gebracht, ein kurzes
Q&A zu dem Thema zu machen.
Die Zuhörerin hat sich im laufenden Jahr 2020 für betriebliche
Zwecke einen Laptop zum Preis von 1.999 Euro sowie ein Smartphone
zum Preis von 529 Euro gekauft, jeweils brutto, das heißt mit
Mehrwertsteuer. Mit Blick auf die bis Ende Juli 2020
einzureichende Einkommensteuererklärung 2019 fragt sie nun, ob
und, wenn ja, in welcher Höhe sie die Kosten für die
Geringwertigen Wirtschaftsgüter und den Investitionsabzugsbetrag
im Rahmen der Steuererklärung geltend machen kann und in welcher
Zeile im Formular EÜR, diese einzutragen sind. Wir wissen nicht,
ob sie Vorsteuer ziehen kann oder nicht. Das hat sie in der
Anfrage leider nicht mitgeteilt. Daher gehen wir zunächst davon
aus, dass kein Vorsteuerabzug möglich ist. Wir unterstellen, dass
alle Vorrausetzungen für die Geringwertigen Wirtschaftsgüter und
den Investitionsabzugsbetrag erfüllt sind.
Dürfen die Kosten für den Erwerb des Laptops und des Telefons
(Smartphone) überhaupt steuerlich berücksichtigt werden?
Können die Kosten sofort als Betriebsausgaben angesetzt werden
oder müssen sie als Abschreibungen über eine längere Laufzeit
verteilt werden?
Sind der Laptop und das Smartphone geringwertige
Wirtschaftsgüter, für die eine Sofortabschreibung in Anspruch
genommen werden kann?
Lassen sich für den Laptop über die Bildung eines
Investitionsabzugsbetrags (IAB) steuerliche Vorteile erzielen?
Wo muss der Investitionsabzugsbetrag (IAB) im Formular der
Steuererklärung 2019 eingetragen werden?
Was ist im Jahr 2020 zu beachten, wenn der Laptop tatsächlich
angeschafft wurde und in welche Formularzeile sind die Daten der
Abschreibung und des Investitionsabzugsbetrages im Formular EÜR
einzutragen?
weiterlesen
https://www.vesting-stb.de/investitionsabzugsbetrag-iab-und-geringwertige-wirtschaftsgueter-laptop-telefon-eintrag-auswirkung-in-der-steuererklaerung-qa/
012 Durch die Anschaffung geringwertiger Wirtschaftsgüter
(GWGs) Steuern sofort und einfach sparen
013 Steuern einfach sparen durch die Sonderabschreibung
für bewegliche Wirtschaftsgüter
014 Durch den Investitionsabzugsbetrag bereits Steuern
sparen vor der Investition (Teil 1)
015 Durch den Investitionsabzugsbetrag bereits vor der
Investition Steuern sparen (Teil 2) und Kombination mit der
Sonderabschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter
016 Investitionen sofort einfach abschreiben und Steuern sparen
mit dem Investitionsabzugsbetrag und der Abschreibung für
geringwertige Wirtschaftsgüter (GWGs)
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Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche
Meinung von Vesting & Partner und von Sabine Banse-Funke
wieder. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu
einzelnen Themen und können keine individuelle Beratung
er-setzen.
Die Gesetzesänderungen und der ständige Wandel durch
Rechtsprechung machen es notwendig, Haftung und Gewähr
auszuschließen.
Bis bald.
Ihre Sabine Banse-Funke
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