Steuerfreie und sozialversicherungsfreie Corona-Beihilfe/Prämie/Bonus/Sonderzahlung bis 1.500 €

Steuerfreie und sozialversicherungsfreie Corona-Beihilfe/Prämie/Bonus/Sonderzahlung bis 1.500 €

Die Corona-Beihilfe und Unterstützung in Höhe von maximal 1.500 € ist aufgrund der Steuerfreiheit und Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer besonders attraktiv. Als Arbeitgeber kann es daher sinnvoll sein,...
7 Minuten

Beschreibung

vor 4 Jahren

Die Corona-Beihilfe und Unterstützung in Höhe von maximal 1.500 €
ist aufgrund der Steuerfreiheit und Beitragsfreiheit in der
Sozialversicherung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer besonders
attraktiv. Als Arbeitgeber kann es daher sinnvoll sein, die
Prämie an die Arbeitnehmer zu zahlen. Als Arbeitnehmer können Sie
den Arbeitgeber darauf hinweisen, dass es diese Möglichkeit gibt.


In einigen Betrieben und Praxen kommt es in diesen Tagen zu
zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Pandemie. Vorher gut
organisierte geregelte Betriebsabläufe und Arbeitsroutinen müssen
wegen Corona umgestellt und umorganisiert werden. Durch
Schließung von Kindergärten, Schulen, Kurzarbeit und Quarantäne
werden die Betriebe, Praxen und deren Teams oft zusätzlich stark
belastet, weil nicht mehr alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
die volle Arbeitszeit arbeiten können. Deutlich mehr Arbeit ist
wegen Corona ins Homeoffice verlagert, was zusätzliche
Herausforderungen und Organisation mit sich bringt. Daher
sprechen wir in dieser Folge über die Corona Beihilfe und
Unterstützung.


Auf welcher Grundlagen kann die Corona - Beihilfe und
Unterstützung steuerfrei gezahlt werden?


Innerhalb welchen Zeitraums muss die Corona-Prämie
gezahlt werden, wie hoch darf sie sein und welche Abzüge
entstehen?


Kann der Corona-Bonus auch in mehreren Beträgen gezahlt
werden?


Was passiert, wenn die Zahlung oder die Zahlungen in der
Summe den Betrag von 1.500 € überschreitet?


Kann die Corona-Sonderzahlung auch geringfügig
Beschäftigten (Mini Jobbern, Aushilfen) gezahlt werden?


Welche weiteren Voraussetzungen bestehen für die
steuerfreie Corona-Beihilfe?


Beeinflusst die Corona-Beihilfe andere begünstigte
Leistungen?


Kann die Corona-Beihilfe nur bestimmten Branchen oder
Berufen steuerfrei gezahlt werden?


Müssen weitere Nachweise geführt werden für die
Corona-Beihilfe oder Unterstützung?


029 Corona: Was Sie zu Änderungen im Insolvenzrecht, zur
Anfechtung, zu Haftungsrisiken und Rückforderungen wissen sollten
mit Rechtsanwalt Dr. Peter Staufenbiel


028 Corona-Krise Kurzarbeit / Kurzarbeitergeld (KUG):
Aktuelle Verfahrensvereinfachungen und häufige Fragen mit
Rechtsanwalt Ralph Leibecke


027 Corona Krise: Was Arbeitgeber und Eltern zum
Entschädigungsanspruch bei Verdienstausfall nach dem
Infektionsschutzgesetz aufgrund der behördlichen Schließung von
Schulen und Kindergärten wissen sollten, Voraussetzungen, Antrag,
Berechnung und Fristen mit Rechtsanwalt Leibecke


026 Corona-Krise: Was jeder zur Entschädigung für
Verdienstausfall bei Quarantäne wissen sollte, Voraussetzungen,
Antrag, Berechnung und Fristen mit Rechtsanwalt Leibecke


025 Corona-Krise Kurzarbeit: Was Sie zum Kurzarbeitergeld
(KUG) wissen sollten, Voraussetzungen, Anzeige, Antrag,
Berechnung und Fristen mit Rechtsanwalt Ralph Leibecke und
zahlreiche Dokumente zum Download


Corona Virus: Wie sind die Regelungen zur Lohnfortzahlung
im Krankheitsfall und notwendiger Kinderbetreuung,
Entschädigungen bei Quarantäne, für Kurzarbeitergeld, welche
Fristen sind zu beachten und bei welcher Behörde beantrage ich
Erstattungen?


Zur Anleitung für die Anzeige der Kurzarbeit beim
Arbeitsamt und weiteren Formularen zum Download


Zusammenstellungen von rechtlichen, wirtschaftlichen,
steuerlichen Hinweisen und Ge-setzesänderungen,
Fördermöglichkeiten und Krediten im Zusammenhang mit der Corona
Krise, die Videoaufzeichnung eines Webinars und die Folien zum
Webinar


weiterlesen
https://www.vesting-stb.de/steuerfreie-und-sozialversicherungsfreie-corona-beihilfe-praemie-bonus-sonderzahlung-bis-1-500e/


Der Rechtsstand der Informationen ist vom 20.04.2020 Änderungen
zeitlich nach dem 20.04.2020 können daher in dieser Folge nicht
berücksichtigt sein.


Viel Freude mit dieser Podcast Folge.


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Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der
Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche
Meinung von Vesting & Partner und von Sabine Banse-Funke
wieder. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu
einzelnen Themen und können keine individuelle Beratung
er-setzen.


Die Gesetzesänderungen und der ständige Wandel durch
Rechtsprechung machen es notwendig, Haftung und Gewähr
auszuschließen.


Bis bald.


Ihre Sabine Banse-Funke

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