Corona-Krise Kurzarbeit: Was Sie zum Kurzarbeitergeld (KUG) wissen sollten, Vorrausetzungen, Anzeige, Antrag, Berechnung und Fristen mit Rechtsanwalt Ralph Leibecke
Das Kurzarbeitergeld (KUG) bietet dem Arbeitgeber die Möglichkeit,
seine Kosten bei Arbeitsausfall zu reduzieren. Aufgrund des
Corona-Virus können viele Betriebe gar nicht oder nur eingeschränkt
arbeiten. Viele Arbeitgeber überlegen, ob sie...
13 Minuten
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Beschreibung
vor 4 Jahren
Das Kurzarbeitergeld (KUG) bietet dem Arbeitgeber die
Möglichkeit, seine Kosten bei Arbeitsausfall zu reduzieren.
Aufgrund des Corona-Virus können viele Betriebe gar nicht oder
nur eingeschränkt arbeiten. Viele Arbeitgeber überlegen, ob sie
Kurzarbeitergeld beantragen sollen und ob Kurzarbeit sinnvoll
ist. Daher widmen wir unsere heutige Folge dem Thema Kurzarbeit.
Was ist Kurzarbeit?
Wann kann Kurzarbeitergeld (KUG) beantragt werden?
Welche Voraussetzungen müssen für das Kurzarbeitergeld sonst noch
vorliegen?
Hat es bereits aktuelle Änderungen für das Kurzarbeitergeld (KUG)
aufgrund der Corona Epidemie gegeben?
Kann Kurzarbeitergeld (KUG) auch für Mini-Jobs beantragt werden,
also für Aushilfen bzw. geringfügig Beschäftigte?
Wenn es für die Aushilfen (Minijobber, geringfügig Beschäftigte)
kein Kurzarbeitergeld gibt, welche Möglichkeiten hat dann der
Arbeitgeber?
Gibt es Besonderheiten beim Kurzarbeitergeld für Auszubildende
und Rentner etc.?
In welcher Höhe und für welche Dauer kann Kurzarbeitergeld (KUG)
bewilligt und beantragt werden?
Wie sieht es bei Kurzarbeit aus, wenn teilweise weitergearbeitet
wird? Gibt es dann Kurzarbeitergeld?
Muss die Kurzarbeit für das Kurzarbeitergeld angezeigt werden?
Anleitung für die Anzeige der Kurzarbeit bei der Agentur für
Arbeit
Was ist sonst noch für das Kurzarbeitergeld zu beachten?
Müssen alle Arbeitnehmer für das Kurzarbeitergeld einheitlich in
Kurzarbeit gehen?
Wie sieht es beim Kurzarbeitergeld mit den Kosten des
Arbeitgebers aus?
Wie ist die steuerliche Behandlung von Kurzarbeitergeld (KUG)?
Coronavirus: Wie sind die Regelungen zur Lohnfortzahlung im
Krankheitsfall und notwendiger Kinderbetreuung, Entschädigungen
bei Quarantäne, für Kurzarbeitergeld, welche Fristen sind zu
beachten und bei welcher Behörde beantrage ich Erstattungen?
Zur Anleitung für die Anzeige der Kurzarbeit beim Arbeitsamt
weiterlesen
https://www.vesting-stb.de/corona-krise-kurzarbeit-was-sie-zum-kurzarbeitergeld-kug-wissen-sollten-voraussetzungen-anzeige-antrag-berechnung-und-fristen-mit-rechtsanwalt-ralph-leibecke
Der Rechtsstand der Informationen ist vom 18.03.2020. Änderungen
zeitlich nach dem 18.3.2020 können daher in dieser Folge nicht
berücksichtigt sein.
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Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der
Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche
Meinung von Vesting & Partner und von Sabine Banse-Funke
wieder. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu
einzelnen Themen und können keine individuelle Beratung
er-setzen.
Die Gesetzesänderungen und der ständige Wandel durch
Rechtsprechung machen es notwendig, Haftung und Gewähr
auszuschließen.
Bis bald.
Ihre Sabine Banse-Funke
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