Wie funktioniert der §20 SGB V? Gründe, Zertifizierung & Änderungen zum Jahreswechsel!
In einer der letzten Episoden haben wir den §20 SGB V bereits
erwähnt. Auf Wunsch, gehen wir in der aktuellen Episode nochmal
näher auf den §20 SGB V ein. Wir bringen Licht ins Dunkel der Welt
von Paragraphen und Gesetze zum Thema Gesundheit & Prävention.
30 Minuten
Podcast
Podcaster
Der Podcast über betriebliches Gesundheitsmanagement für Kleine und Mittelständische Unternehmen
Beschreibung
vor 4 Jahren
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https://www.bgmpodcast.de/bonus-geschenke/ Wie funktioniert der §20
SGB V?: In einer der letzten Episoden (Steuerliche Vorteile
betriebliches Gesundheitsmanagement) haben wir den §20 SGB V
bereits erwähnt. Auf Wunsch, gehen wir in der aktuellen Episode
nochmal näher auf den §20 SGB V ein. Wir bringen Licht ins Dunkel
der Welt von Paragraphen und Gesetze zum Thema Gesundheit und
Prävention. Was hat es mit dem §20 SGB V auf sich? Den genauen
Wortlaut der einzelnen Paragraphen können im Netz nachgeschlagen
werden. Wir haben für euch das wichtigste in Kürze zusammengefasst.
Beim §20 SGB V geht es um: - Präventionskurse in Gruppen (i. d. R.
Gruppen von 10-12, max. bis zu 15Teilnehmern); - Die Kurse können
zu den Themen Ernährung, Entspannung, Suchtmittelkonsum,
Bewegungsgewohnheiten angeboten werden; - Ein Präventionskurs wird
von einem Kursanbieter (d.h. einem/r qualifizierten Trainer/in)
durchgeführt; - Die Kursgebühr wird vorab von den Teilnehmern an
den Anbieter bezahlt; - Nach Abschluss des Kurses können die
Teilnehmer bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse eine Rückerstattung
der Kursgebühr beantragen (je nach Krankenkasse können das 60-100%
der Kursgebühr sein); - Voraussetzung für die Erstattung ist, dass
sowohl das Kurskonzept, als auch der/die Kursleiter/-in bei den
gesetzlichen Krankenkassen anerkannt und gelistet sind; - Um
anerkannt zu werden, müssen die Anforderungen des §20 SGB V, die
konkret in den Kriterien des GKV-Leitfadens Prävention niedergelegt
sind, erfüllt werden; - Die Anerkennungen erfolgen seit 2014 über
die Zentrale Prüfstelle Prävention (kurz „ZPP“). Was hab ich als
Arbeitgeber damit zu tun? Um euren Mitarbeitern etwas Gutes zu tun,
könnt Ihr beispielsweise die Teilnahme an einem Präventionskurs
finanzieren. Das können Bewegungs- oder Entspannungskurse sein,
eine Ernährungsberatung oder die Rauchentwöhnung. Diese finanzielle
Unterstützung ist für euch und eure Mitarbeiter steuerfrei möglich,
denn das Einkommenssteuergesetz §3 Nr 34 besagt: „Zusätzlich zum
ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des
Arbeitgebers zur Verhinderung und Verminderung von
Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit in Betrieben,
die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und
Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20 und 20b des Fünften
Buches Sozialgesetzbuch genügen, soweit sie 600 Euro im
Kalenderjahr nicht übersteigen;“ Wichtig (!) ist die
Zertifizierung: Bietet Ihr in eurem Unternehmen so einen Kurs an,
dann lasst euch die Rechnung, die Teilnahmebescheinigung, eine
Zertifizierung sowie eine Teilnehmerliste geben. In diesem Fall
können die Kosten, bis zu 600€ pro Mitarbeiter pro Jahr, steuerfrei
ausgleichen. Was ist der Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
Podcast? Der Betriebliches Gesundheitsmanagement Podcast – Der
Podcast über betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) für Kleine
und Mittelständische Unternehmen (KMU). Inspiriert von Christian
Bischoff, Laura Malina Seiler, Tobias Beck, Dirk Kreuter, Bernd
Geropp, Alex Fischer, Stefan Obersteller, Tom Kaules, Matthew
Mockridge, Frank Thelen und Hendrik Klöters habe ich nun auch
meinen eigenen Podcast veröffentlicht. Hierbei geht es um die
Themen Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM), Betriebliche
Gesundheitsförderung (BGF), gesunde Mitarbeiter und gesunde
Führung, Fehlzeitenreduzierung und Senkung des Krankenstandes.
Sport frei! Dein Hannes Besuche unsere Website:
https://www.bgmpodcast.de/ https://www.outness.de/ Verpasse keine
Neuigkeiten mehr und Abonniere unseren Newsletter:
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Prävention. Was hat es mit dem §20 SGB V auf sich? Den genauen
Wortlaut der einzelnen Paragraphen können im Netz nachgeschlagen
werden. Wir haben für euch das wichtigste in Kürze zusammengefasst.
Beim §20 SGB V geht es um: - Präventionskurse in Gruppen (i. d. R.
Gruppen von 10-12, max. bis zu 15Teilnehmern); - Die Kurse können
zu den Themen Ernährung, Entspannung, Suchtmittelkonsum,
Bewegungsgewohnheiten angeboten werden; - Ein Präventionskurs wird
von einem Kursanbieter (d.h. einem/r qualifizierten Trainer/in)
durchgeführt; - Die Kursgebühr wird vorab von den Teilnehmern an
den Anbieter bezahlt; - Nach Abschluss des Kurses können die
Teilnehmer bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse eine Rückerstattung
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der Kursgebühr sein); - Voraussetzung für die Erstattung ist, dass
sowohl das Kurskonzept, als auch der/die Kursleiter/-in bei den
gesetzlichen Krankenkassen anerkannt und gelistet sind; - Um
anerkannt zu werden, müssen die Anforderungen des §20 SGB V, die
konkret in den Kriterien des GKV-Leitfadens Prävention niedergelegt
sind, erfüllt werden; - Die Anerkennungen erfolgen seit 2014 über
die Zentrale Prüfstelle Prävention (kurz „ZPP“). Was hab ich als
Arbeitgeber damit zu tun? Um euren Mitarbeitern etwas Gutes zu tun,
könnt Ihr beispielsweise die Teilnahme an einem Präventionskurs
finanzieren. Das können Bewegungs- oder Entspannungskurse sein,
eine Ernährungsberatung oder die Rauchentwöhnung. Diese finanzielle
Unterstützung ist für euch und eure Mitarbeiter steuerfrei möglich,
denn das Einkommenssteuergesetz §3 Nr 34 besagt: „Zusätzlich zum
ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des
Arbeitgebers zur Verhinderung und Verminderung von
Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit in Betrieben,
die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und
Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20 und 20b des Fünften
Buches Sozialgesetzbuch genügen, soweit sie 600 Euro im
Kalenderjahr nicht übersteigen;“ Wichtig (!) ist die
Zertifizierung: Bietet Ihr in eurem Unternehmen so einen Kurs an,
dann lasst euch die Rechnung, die Teilnahmebescheinigung, eine
Zertifizierung sowie eine Teilnehmerliste geben. In diesem Fall
können die Kosten, bis zu 600€ pro Mitarbeiter pro Jahr, steuerfrei
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Gesundheitsförderung (BGF), gesunde Mitarbeiter und gesunde
Führung, Fehlzeitenreduzierung und Senkung des Krankenstandes.
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