Söders "Kreuzerlass" ist rechtens

Söders "Kreuzerlass" ist rechtens

9 Minuten

Beschreibung

vor 11 Monaten
Die Kreuze in bayerischen Behörden dürfen hängen bleiben. Das hat
das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Es hat den umstrittenen
Kreuzerlass aus dem Jahr 2018 für rechtlich in Ordnung erklärt. Im
BR24 Thema des Tages sprechen wir darüber mit dem Augsburger
Verfassungsrechtler Josef Franz Lindner und mit Arne Wilsdorf aus
der BR-Landespolitik.

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