Eine Revolution im Sexualstrafrecht

Eine Revolution im Sexualstrafrecht

Vier Jahre stritt das Parlament über eine «Nur Ja heisst Ja» oder «Nein heisst Nein»-Lösung – bis es gestern einen Kompromiss fand. Wie kam dieser zustande? Und was bedeutet die neue Regelung?
17 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr

Selbst konservative Männer änderten im Verlauf einer langen und
emotionalen parlamentarischen Diskussion ihre Meinung zur
Revision des Sexualstrafrechts. Das alte Sexualstrafrecht wies in
der Praxis einige Mängel auf, daher sollte es reformiert werden.
Politikerinnen und Politiker aus dem linken Lager forderten eine
«Nur Ja heisst Ja»-Lösung, bei der Sexualpartnerinnen und
-partner ihre Zustimmung zum Ausdruck bringen müssen.


Der Kompromiss basiert nun auf «Nein heisst Nein», also auf der
Ablehnung: Strafbar macht sich, wer sexuelle Handlungen gegen den
Willen einer Person vornimmt. Trotzdem ist das andere «Ja heisst
Ja»-Lager zufrieden, denn der Ständerat hat zentrale Anliegen
aufgenommen: Kann das Opfer seinen Willen nicht zum Ausdruck
bringen, weil es in einem Schockzustand ist, schützt das den
Täter nicht vor Strafe. 


Was bedeutet die neue Rechtssprechung nun konkret? Und wie kam
eine Lösung zustande, der am Anfang viele Parlamentarierinnen und
Parlamentarier skeptisch gegenüberstanden? Darüber spricht
Bundeshaus-Redaktorin Charlotte Walser in einer neuen Folge des
täglichen Podcasts «Apropos». Gastgeber ist Philipp Loser. 


Mehr zum Thema:


Artikel: Unbeirrbar – diese Frauen machten die Revolution im
Sexualstrafrecht möglich

Podcast:  Die Grenzen des Sexualstrafrechts

Podcast: Die Realität ist selten so, wie das Gesetz es will



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