Verwahrung: Wie selbstbestimmt sollen Schwerverbrecher sein?
Wer in der Schweiz verwahrt wird, lebt kaum mehr selbstbestimmt –
obwohl die Strafe bereits abgesessen ist. Das kritisieren Experten.
Doch jede Lockerung stösst auf Widerstand.
17 Minuten
Podcast
Podcaster
Beschreibung
vor 2 Jahren
Wiederholt beging Peter Vogt Sexualstrafen. Er missbrauchte,
strangulierte oder vergewaltigte Frauen. Seine Gefängniszeit hat
der 72-Jährige bereits vor über 15 Jahren verbüsst. Seither ist
er in der Justizvollzugsanstalt Solothurn verwahrt.
Verwahrt, das heisst: Auf unbestimmte Zeit weggesperrt, damit er
der Gesellschaft nicht mehr gefährlich werden kann. Es ist eine
Schutzmassnahme, keine Strafe. Trotzdem geniesst Peter Vogt nur
wenige Freiheiten. Er darf zum Beispiel keinen eigenen PC in der
Zelle haben, auch seinen MP3-Player habe man ihm abgenommen.
Solche Einschränkungen kritisiert die Nationale Kommission zur
Verhütung von Folter in einem neuen Bericht. Der
Verwahrungsvollzug in der Schweiz entspreche «teilweise nicht den
menschenrechtlichen Standards». Aus Sicht der Experten sollten
etwa Haustiere, Zugang zum Internet oder eigene Möbel für
Verwahrte möglich sein.
Wie viel Freiheit und Luxus soll ein Mensch erhalten, der
schreckliche Straftaten begangen, aber seine Strafe bereits
abgesessen hat? Darüber haben Simone Rau und Roland Gamp vom
Tamedia-Recherchedesk zusammen mit Anielle Peterhans mit
Expertinnen und drei verwahrten Personen gesprochen. Sie erzählen
nun im Podcast «Apropos» von ihren Eindrücken. Gastgeberin ist
Mirja Gabathuler.
Unser Tagi-Spezialangebot für Podcast-Hörer:innen:
tagiabo.ch
Habt ihr Feedback, Ideen oder Kritik zu «Apropos»? Schreibt uns
an podcasts@tamedia.ch
Weitere Episoden
57 Minuten
vor 3 Tagen
29 Minuten
vor 3 Tagen
21 Minuten
vor 4 Tagen
26 Minuten
vor 5 Tagen
18 Minuten
vor 6 Tagen
In Podcasts werben
Kommentare (0)