#24 Kein Markenschutz ohne (richtige) Nutzung der Marke
12 Minuten
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Beschreibung
vor 3 Jahren
Wer sich eine Marke schützen lassen will, kann sich diese beim
Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) registrieren lassen. Um sich
später aber auch auf den Schutz der eingetragenen Marke berufen zu
können, muss die Marke auch genutzt werden. Was gilt aber, wenn ein
Lizenznehmer die Marke nur in abgewandelter Form oder mit Zusätzen
benutzt? Greift der Markenschutz dennoch? Hierum geht es in dieser
Podcastfolge. Weitere Informationen sind unter www.ra-rehfeldt.de
zu finden.
Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) registrieren lassen. Um sich
später aber auch auf den Schutz der eingetragenen Marke berufen zu
können, muss die Marke auch genutzt werden. Was gilt aber, wenn ein
Lizenznehmer die Marke nur in abgewandelter Form oder mit Zusätzen
benutzt? Greift der Markenschutz dennoch? Hierum geht es in dieser
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