#10 Höher, schneller, weiter - Werbung mit Superlativen richtig umsetzen
14 Minuten
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Beschreibung
vor 3 Jahren
Wer als Unternehmer erfolgreich am Markt bestehen will muss (a) von
sich überzeugt sein und diese Überzeugung (b) auch in der Werbung
einprägsam öffentlich machen, sodass auch die Kunden vom
Unternehmen und den Produkten überzeugt sind. Wie weit darf ich als
Unternehmer aber in der Werbung gehen? Sind Werbeslogans wie „Das
weltbeste Unternehmen in Berlin“ oder „Die angesagteste Marke seit
…“ zulässig oder droht hier schon die Abmahnung? Diese und weitere
Fragen erläutere ich in dieser Podcastfolge. Weitere Informationen
sind unter www.ra-rehfeldt.de zu finden und zum kostenlosen
Download zu Beispielen von Spitzenstellungswerbung geht es hier:
https://www.ra-rehfeldt.de/angebot-für-externe-rechtsabteilung-schulungen-und-seminare/
(unter „fachliche Informationen“).
sich überzeugt sein und diese Überzeugung (b) auch in der Werbung
einprägsam öffentlich machen, sodass auch die Kunden vom
Unternehmen und den Produkten überzeugt sind. Wie weit darf ich als
Unternehmer aber in der Werbung gehen? Sind Werbeslogans wie „Das
weltbeste Unternehmen in Berlin“ oder „Die angesagteste Marke seit
…“ zulässig oder droht hier schon die Abmahnung? Diese und weitere
Fragen erläutere ich in dieser Podcastfolge. Weitere Informationen
sind unter www.ra-rehfeldt.de zu finden und zum kostenlosen
Download zu Beispielen von Spitzenstellungswerbung geht es hier:
https://www.ra-rehfeldt.de/angebot-für-externe-rechtsabteilung-schulungen-und-seminare/
(unter „fachliche Informationen“).
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