Kurz gefragt: "Das Recht auf Unerreichbarkeit"
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vor 11 Monaten
Für große Aufmerksamkeit sorgte zunächst im September 2022 ein
Urteil des LAG Schleswig-Holstein (Sa 39 öD/22), das vom BAG mit
Urteil vom 23.8.2023 (5 AZR 349/22) aufgehoben wurde. Die
vollständigen Entscheidungsgründe liegen nun vor und bieten
durchaus Anlass zur Diskussion. Im Kern geht es u. a. um die Frage,
ob ein Arbeitnehmer Nachrichten des Arbeitgebers in seiner Freizeit
zur Kenntnis nehmen muss. Mehr zu Arbeit und Arbeitsrecht:
https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de?utm_campaign=Podcast-Backlink1021&utm_source=aua&utm_medium=ig&utm_content=txt
Urteil des LAG Schleswig-Holstein (Sa 39 öD/22), das vom BAG mit
Urteil vom 23.8.2023 (5 AZR 349/22) aufgehoben wurde. Die
vollständigen Entscheidungsgründe liegen nun vor und bieten
durchaus Anlass zur Diskussion. Im Kern geht es u. a. um die Frage,
ob ein Arbeitnehmer Nachrichten des Arbeitgebers in seiner Freizeit
zur Kenntnis nehmen muss. Mehr zu Arbeit und Arbeitsrecht:
https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de?utm_campaign=Podcast-Backlink1021&utm_source=aua&utm_medium=ig&utm_content=txt
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