Kurz gefragt: "Betriebsfeier: Nacktbaden als Kündigungsgrund?"

Kurz gefragt: "Betriebsfeier: Nacktbaden als Kündigungsgrund?"

18 Minuten
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Beschreibung

vor 1 Jahr
Dieser Fall mutet etwas kurios an und bietet auch allerlei
unterhaltsame Aspekte. Nichtsdestotrotz wirft er spannende Fragen
auf, die wir beantworten wollen. Einerseits erörtern wir die Rolle
des Betriebsrats beim Ausspruch von Kündigungen, andererseits geht
es (im Schwerpunkt) um angemessenes Verhalten der Mitarbeiter bei
Firmenfeiern (und darüber hinaus). Der Fall wurde im März vom ArbG
Düsseldorf entschieden und in der zweiten Instanz durch Vergleich
beendet.

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