Kurz gefragt: "Grenzen der Vertragsfreiheit: Teilzeit und Befristung"

Kurz gefragt: "Grenzen der Vertragsfreiheit: Teilzeit und Befristung"

14 Minuten
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Beschreibung

vor 3 Jahren
Grundsätzlich können Arbeitgeber und Arbeitnehmer über Inhalt und
Form des Arbeitsvertrages frei bestimmen. Das sieht § 105 Satz 1
GewO vor. Es gibt aber Konstellationen, in denen den
Vertragsparteien Grenzen gesetzt sind. Welche Stolperfallen lauern
insbesondere im Zusammenhang mit teilzeit- und
Befristungsvereinbarungen? Mehr zu Arbeit und Arbeitsrecht:
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