Kurz gefragt: "Kein Arbeitslohn nach Betriebsschließung wegen Corona-Lockdown"

Kurz gefragt: "Kein Arbeitslohn nach Betriebsschließung wegen Corona-Lockdown"

14 Minuten
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Beschreibung

vor 3 Jahren
Grundsätzlich gilt: Keine Arbeit, kein Lohn. Etwaige Risiken dafür,
dass im Betrieb nicht gearbeitet werden kann, obwohl die
Arbeitnehmer ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen, trägt ebenso
grundsätzlich der Arbeitgeber, was zur Folge hat, dass dieser zur
Zahlung des vereinbarten Lohns verpflichtet bleibt. Nun meinen
Juristen, wenn sie grundsätzlich sagen, dass es da auch Ausnahmen
gibt – und darum geht es in unserem heutigen Fall. : Was droht bei
Nichteinhaltung der Regeln?

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