Kinderrechte im teiloffenen Konzept

Kinderrechte im teiloffenen Konzept

Kinder dürfen bestimmen, in welchem Raum sie spielen wollen, ob sie im Bistro frühstücken wollen und was mittags auf dem Speiseplan steht. Kinderrechte und Partizipation sind wichtig und im teiloffenen Konzept gut zu verwirklichen…
25 Minuten

Beschreibung

vor 2 Jahren
Eine Rezeptionstheke und ein großer Touch-Screen – was im ersten
Moment an ein Hotel, oder eine große Firma erinnert, ist der
Eingangsbereich der Kita BMW-Strolche in Dingolfing. Auf dem
Bildschirm sind die Fotos der Kinder, die sich beim Kommen
selbständig einchecken und entscheiden, in welchen Raum sie gehen
möchten. Es gibt Gruppenräume, ein Atelier, einen Bewegungsraum,
Ruheräume und ein Bistro, in dem die Kinder essen wann sie möchten.
Und wer gar nicht essen möchte, der muss das auch nicht tun. „Es
macht keinen Sinn, dass Kinder eine halbe Stunde vor dem Teller
sitzen, wenn sie gar keinen Hunger haben. Wer lieber im
Bewegungsraum turnt, der soll das tun. Hungern muss deswegen
keiner, es gibt mehrere Zeitfenster, in denen man ins Bistro kann“,
erklärt Sussbauer. Corona hat vieles schwieriger gemacht – gerade
in Einrichtungen die offen oder teiloffenen arbeiten. Kita-Leitung
Gabriela Sussbauer ist es trotzdem wichtig, dass das was sie sich
aufgebaut haben nicht verloren geht.

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