#04 Muss ich eine interne Meldestelle für Hinweisgeber / Whistleblower einrichten? (mit Stephanie Kappen von BWB)

#04 Muss ich eine interne Meldestelle für Hinweisgeber / Whistleblower einrichten? (mit Stephanie Kappen von BWB)

16 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr
In der neuen Podcast-Folge der Creditreform Aschaffenburg spricht
Kevin Busch mit der Rechtsanwältin Stephanie Kappen von der Kanzlei
Bette Westenberger Brink über das kommende Whistleblowing-Gesetz
und was Unternehmen diesbezüglich unternehmen sollten.
Schwerwiegende Verstöße in Unternehmen, Organisationen und Behörden
fallen den Beschäftigten in der Regel sehr früh auf. Aus Angst vor
negativen Folgen trauen sich viele jedoch nicht, die Missstände zu
melden. Um Hinweisgeber zu schützen muss nun die bereits seit
mehreren Jahren bestehende EU-Richtlinie in ein nationales Gesetz
umgesetzt werden. Am 16. Dezember 2022 hat der Bundestag das
deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) beschlossen. Da das
Gesetz zustimmungspflichtig ist steht nun noch die Zustimmung des
Bundesrates aus, ist diese erfolgt muss das Gesetz im
Bundesgesetzblatt verkündet werden. Nach dem aktuell bekannten
Terminplan des Bundesrates findet die nächste Plenarsitzung am 10.
Februar 2023 statt. Zu diesem Termin könnte die Beschlussfassung
erfolgen – eine Tagesordnung für die Sitzung ist aktuell noch nicht
bekannt. Inkrafttreten soll das Gesetz 3 Monate nach seiner
Verkündung, d.h. die Pflicht zur Einrichtung einer internen
Meldestelle wird voraussichtlich etwa ab Mai 2023 greifen und
trifft dann alle Unternehmen mit mehr als 249 Beschäftigten.
Lediglich kleinen Unternehmen mit in der Regel 50 bis zu 249
Beschäftigten soll für die Einrichtung ihrer Meldestellt eine
Übergangsfrist bis zum 17. Dezember 2023 eingeräumt werden.

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