Was können die Kirchen dem Staat anbieten?
Reinhard Kardinal Marx, Erzbischof von München und Freising,
Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz
1 Stunde 4 Minuten
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Beschreibung
vor 5 Jahren
Vortrag von Kardinal Marx im Rahmen der Kreuzganggespräche 2019
„Nun sag, wie hast du’s mit der Religion?“ Veranstalter:
Universität Erfurt und das Katholische Forum im Land Thüringen An
drei Abenden im Mai, 8., 15. und 22. Mai fanden die
Kreuzganggespräche in der Kilianikapelle im Kreuzgang des Erfurtes
Domes statt Im Jahr 2019 unter dem Titel "Nun sag, wie hast du´s
mit der Religion?". Es sprachen Prof. Hans-Jürgen Papier, Prof.
Dr.-Ing. habil. Dagmar Schipanski und Kardinal Reinhard Marx. Die
„Gretchenfrage“ stellt sich nicht nur für Faust, sondern auch für
den weltanschaulich neutralen Staat. In Deutschland ist das
Verhältnis zwischen Staat und Kirchen durch die sog. Weimarer
Kirchenartikel geregelt. Vor genau 70 Jahren sind sie aus der
Weimarer Verfassung, die vor 100 Jahren in Kraft trat, in das
Grundgesetz übernommen worden. Diese beiden Jubiläen luden dazu
ein, sich mit dem Verhältnis von Staat und Kirchen einmal genauer
auseinanderzusetzen. Zum Referenten: Reinhard Kardinal Marx, geb.
1953 in Geseke; 1979 Priesterweihe; 1989-1996 Direktor des
Sozialinstituts Kommende in Dortmund; 1996 Weihbischof in
Paderborn; 2001 Ernennung zum Bischof von Trier; 2007 Ernennung zum
Erzbischof von München und Freising; 2010 Kardinal; seit 2014
Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz
„Nun sag, wie hast du’s mit der Religion?“ Veranstalter:
Universität Erfurt und das Katholische Forum im Land Thüringen An
drei Abenden im Mai, 8., 15. und 22. Mai fanden die
Kreuzganggespräche in der Kilianikapelle im Kreuzgang des Erfurtes
Domes statt Im Jahr 2019 unter dem Titel "Nun sag, wie hast du´s
mit der Religion?". Es sprachen Prof. Hans-Jürgen Papier, Prof.
Dr.-Ing. habil. Dagmar Schipanski und Kardinal Reinhard Marx. Die
„Gretchenfrage“ stellt sich nicht nur für Faust, sondern auch für
den weltanschaulich neutralen Staat. In Deutschland ist das
Verhältnis zwischen Staat und Kirchen durch die sog. Weimarer
Kirchenartikel geregelt. Vor genau 70 Jahren sind sie aus der
Weimarer Verfassung, die vor 100 Jahren in Kraft trat, in das
Grundgesetz übernommen worden. Diese beiden Jubiläen luden dazu
ein, sich mit dem Verhältnis von Staat und Kirchen einmal genauer
auseinanderzusetzen. Zum Referenten: Reinhard Kardinal Marx, geb.
1953 in Geseke; 1979 Priesterweihe; 1989-1996 Direktor des
Sozialinstituts Kommende in Dortmund; 1996 Weihbischof in
Paderborn; 2001 Ernennung zum Bischof von Trier; 2007 Ernennung zum
Erzbischof von München und Freising; 2010 Kardinal; seit 2014
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