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Beschreibung
vor 2 Jahren
Wofür steht eigentlich „Transparenzregister“ und warum sollten sich
alle Unternehmen damit beschäftigen. Wir haben bei unserem Mitglied
Jürgen Reichert, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht,
nachgefragt. Seit 01. August 2021 gilt das neue
Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz ("TraFinG").
Waren bisher nur Unternehmen mit bestimmten Rechtsformen
verpflichtet, sich in das Register einzutragen, gilt diese
Verpflichtung zukünftig für alle Rechtseinheiten in Deutschland.
Ursprünglich wurde das Register bereits 2017 im Rahmen des
Geldwäschegesetz für Kapitalgesellschaften eingeführt. Was sich
dahinter verbirgt, wer sich tatsächlich eingetragen werden muss und
welche Übergangsfristen gelten, erläutert uns Jürgen Reichert
anhand einiger Beispiele. Sein Tipp: Auf jeden Fall eintragen und
bestenfalls seinen Steuerberater informieren, dass es erledigt ist.
Und wenn unklar ist, wer als wirtschaftlich Bevollmächtigter
eingetragen werden muss, sollte sich im Zweifel beraten lassen.
Unsere Homepage: https://www.bds-bw.de/ Folge uns auf Facebook:
https://www.facebook.com/bdsbw Folge uns auf Instagram:
https://www.instagram.com/bds_bw/ Folge uns auf LinkedIn:
https://www.linkedin.com/company/bdsbw/ Folge uns auf Xing:
https://www.xing.com/pages/bund-der-selbstaendigen-baden-wuerttemberg-e-v-bds
Jürgen G. Reichert: https://www.reichertpartner.de/
alle Unternehmen damit beschäftigen. Wir haben bei unserem Mitglied
Jürgen Reichert, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht,
nachgefragt. Seit 01. August 2021 gilt das neue
Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz ("TraFinG").
Waren bisher nur Unternehmen mit bestimmten Rechtsformen
verpflichtet, sich in das Register einzutragen, gilt diese
Verpflichtung zukünftig für alle Rechtseinheiten in Deutschland.
Ursprünglich wurde das Register bereits 2017 im Rahmen des
Geldwäschegesetz für Kapitalgesellschaften eingeführt. Was sich
dahinter verbirgt, wer sich tatsächlich eingetragen werden muss und
welche Übergangsfristen gelten, erläutert uns Jürgen Reichert
anhand einiger Beispiele. Sein Tipp: Auf jeden Fall eintragen und
bestenfalls seinen Steuerberater informieren, dass es erledigt ist.
Und wenn unklar ist, wer als wirtschaftlich Bevollmächtigter
eingetragen werden muss, sollte sich im Zweifel beraten lassen.
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