Die Arbeitgeberbeiträge und der Osterhase
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Beschreibung
vor 1 Jahr
Immer wieder hört man das Argument, dass die
Sozialversicherungsbeiträge und vor allem die
Pensionskassenbeiträge mindestens zur Hälfte durch den
Arbeitgeber finanziert werden. Das mag aus buchhalterischer Sicht
sicherlich stimmen, aus ökonomischer Sicht steht diese Aussage
auf wackligen Füssen.
Jeder vernünftige Arbeitgeber wird bei einer Neuanstellung, oder
bei der Beurteilung einer bereits bestehenden Stelle die gesamten
Personalkosten in Betracht ziehen (Vollkostenbetrachtung). Neben
dem Bruttolohn (Nettolohn plus Arbeitnehmerbeiträge) wird er
auch die Arbeitgeberbeiträge,
die Kosten für den Arbeitsplatz, die Arbeitsinfrastruktur (IT,
Maschinen, Fahrzeuge) etc. beachten und mit dem Ertrag eines
Mitarbeiters (oft in Form eines Budget, welches nicht
überschritten werden darf) vergleichen. Sind die Personalkosten
dauerhaft höher als die Erträge des Mitarbeiters, wird der
Arbeitgeber die Stelle streichen, oder im Falle einer
Neurekrutierung nicht besetzen.
Diese Erkenntnis ist für Arbeitnehmer wichtig, weil:
Ökonomisch betrachtet gibt es keine Arbeitgeberbeiträge. Jeder
Mitarbeiter muss i.d.R. mehr Erträge erwirtschaften als er selbst
kostet. Die Begriffe Bruttolohn, Arbeitnehmer- und
Arbeitgeberbeiträge durch unser Sozialversicherungsrecht vorgegeben
werden. In der Realität sind das nur Teilmengen der tatsächlichen
Personalkosten. Mit dem Argument "Arbeitgeberbeitrag" kann man
niemals eine schlechte Verzinsung der Pensionskassenvermögen
relativieren und rechtfertigen. Arbeitnehmer zahlen Jahrzehnte lang
viel Geld in die Pensionskasse und haben Anspruch auf eine
angemessene Verzinsung! Arbeitnehmer bekommen mit dieser Erkenntnis
ein besseres Gespür für ihren tatsächlichen Lohn.
Was meint Ihr zum Thema? Wisst Ihr was die Arbeitgeberbeiträge
mit dem Osterhasen zu tun haben?
Gerne könnt Ihr via Kontaktformular auf meiner Webseite
www.previdenza-beratung.com einen Kommentar schreiben. Ich würde
mich freuen.
Viel Spass beim zuhören!
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