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Beschreibung
vor 3 Jahren
Ich will heute mal wieder eine Erfahrung mit Ihnen teilen, die
ein Kunde von mir neulich gemacht hat. Es geht um das Thema
Verpackungsgesetz in Deutschland, und hierbei ganz konkret um die
Systembeteiligungspflicht.
Der Kunde bringt alle möglichen Produkte in Verkehr. Und wir
reden dabei über Verpackungsmengen, die so groß sind, dass er die
Schwellenwerte für die Pflicht zur Vollständigkeitserklärung
deutlich übersteigt.
Seit 2020 bringt der Kunde auch Kühlschränke in Verkehr. Was er
nicht wusste, ist dass die Verpackungen der Kühlschränke nicht
systembeteiligungspflichtig sind. Und zwar weder die Produkt-,
noch die Versandverpackungen. Das hat die Gesamtmarktbetrachtung,
die im Rahmen der Erarbeitung des Katalogs
systembeteiligungspflichtiger Verpackungen angestellt worden ist,
ergeben.
Trotzdem wollte das System auf die Meldung mindestens der
Mengen der Versandverpackungen als systembeteiligungspflichtig
bestehen...
Vereinbaren Sie gerne ein unverbindliches Kennenlerngespräch mit
uns, in dem wir uns über Ihre Herausforderungen im Themengebiet
der erweiterten Herstellerverantwortung
(EPR) unterhalten: https://epr-compact.com/termin/
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