Beschreibung

vor 3 Jahren
Der Gesetzgeber hat zur Förderung der Konjunktur den
Investitionsabzugsbetrag von 40 % auf 50 % erhöht. Über diesen Weg
können in Kombination mit der nach wie vor bestehenden
Sonderabschreibung Steuerspareffekte vorgezogen werden. Wie genau
der Steuereffekt errechnet wird, dies erfahren Sie in folgendem
Podcast. Der Unternehmensberater Peter Schaaf erhebt aber auch
mahnend den Finger, dass Investitionen nur dann durchgeführt werden
sollten, wenn diese betriebswirtschaftlich sinnvoll sind,
Steuerersparnis hin oder her.

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