Beschäftigtendatenschutz: Ein „Must-have“ in allen Unternehmen!

Beschäftigtendatenschutz: Ein „Must-have“ in allen Unternehmen!

Ebner Stolz Mittelstandstalk
32 Minuten

Beschreibung

vor 8 Monaten
Der Beschäftigtendatenschutz ist für mittelständische Unternehmen
von großer Bedeutung und sollte keinesfalls vernachlässigt werden,
denn Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, die Privatsphäre und
die Daten ihrer Beschäftigten zu schützen. Der Umgang mit
personenbezogenen Daten am Arbeitsplatz ist im sog.
Bundesdatenschutzgesetz und der sog. Datenschutzgrundverordnung
geregelt. Worauf Unternehmen beim Datenschutz in Bezug auf ihre
eigenen Mitarbeiter achten müssen und welche Vorteile dies einem
Unternehmen tatsächlich bringt, bespricht Eva Brendel,
Re­dak­teu­rin bei FI­NANCE und Der­Tre­asu­rer, mit Eva Einfeldt,
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Philipp Kühn,
Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im IT-Recht, beide Partner bei RSM
Ebner Stolz in Köln, in dieser Folge des Mittelstandstalk.

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