FISG, ESG und Ukraine-Krieg - Neues Aufgabenspektrum für Aufsichtsräte

FISG, ESG und Ukraine-Krieg - Neues Aufgabenspektrum für Aufsichtsräte

Ebner Stolz Mittelstandstalk:
28 Minuten

Beschreibung

vor 2 Jahren
Auch für Aufsichtsräte von kapitalmarktorientierten Unternehmen
steht eine Zeitenwende an - und zwar nicht erst seit Beginn des
Ukraine-Krieges. Die Anforderungen an die Aufsichtsräte haben sich
spätestens seit 2021 mit der Verabschiedung des Gesetzes zur
Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) erheblich geändert. Und
auch im Zusammenhang mit den ESG-Berichtspflichten, dem neuen
Deutsche Corporate Governance Kodex und mit den sich im
tatsächlichen Wirtschaftsleben aktuell stellenden Herausforderungen
müssen Aufsichtsräte wachsam sein. Wie sich das Anforderungsprofil
und Aufgabenspektrum der Aufsichtsräte in jüngster Zeit geändert
hat, darüber unterhält sich Julia Schmitt von F.A.Z. Business
Media. mit Frau Prof. Dr. Bettina Thormann, Wirtschaftsprüferin,
Steuerberaterin und Partnerin bei Ebner Stolz. Zuvor war Prof.
Thormann Vizepräsidentin der DPR. Mit dem 2021 verabschiedeten FISG
gehen auch neue Pflichten für den Aufsichtsrat einher. Die
erforderlichen Fachkenntnisse eines Aufsichtsrats sind aufgrund des
FISG und durch den Deutschen Corporate Governance Kodex 2022
abermals gestiegen. Hinzu kommen die Anforderungen aufgrund der
CSR-Berichterstattungspflicht. So muss der Aufsichtsrat schon jetzt
die nichtfinanzielle Erklärung eines Unternehmens prüfen und das
interne Kontrollsystem sowie das Risikomanagementsystem zu
nachhaltigkeitsbezogenen Themen überwachen. Last but not least ist
der Aufsichtsrat auch bei unternehmensstrategischen
Herausforderungen, Stichwort Corona-Pandemie, digitale
Transformation, Energiekrise, Nachhaltigkeit und Ukraine-Krieg, mit
ins Boot zu nehmen. Kurzum: Vom Aufsichtsrat wird aktuell eine
situativere Aufmerksamkeit erwartet. Die strategische Ausrichtung
des Unternehmens ist mit ihm abzustimmen und er muss den
Transformationsprozess im Unternehmen proaktiv begleiten. Alle
diese Faktoren wirken sich sowohl auf das Kompetenzprofil des
Aufsichtsrates als auch auf mögliche Haftungsrisiken aus.

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