Beschreibung

vor 11 Monaten

Ist damit bereits alles in einer Wohnungseigentümergemeinschaft
geklärt. NEIN, damit ist erst entschieden, man darf. Aber über
die Art und Weise entscheidet die Eigentümergemeinschaft gemäß §
20 Abs. 2 S. 2 WEG im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung. D.h. es
wird doch spannend und Dr. Florian Dallwig erläutert Dr. Oliver
Altenhövel die Feinheiten, welche innerhalb einer
Wohnungseigentümergemeinschaft beachtet werden müssen. In der
Rechtsprechung ist noch wenig zu finden, aber Dallwig erläutert
die Situation an einem Beispiel. Damit es in
Eigentümergemeinschaften zu keinem Streit kommt, kann diese Folge
eine Hilfestellung bieten.


Also reinhören und dann sich richtig im Vorfeld mit der
Eigentümergemeinschaft abstimmen und dann erst starten.

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