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Beschreibung
vor 1 Jahr
„New Work“ aus der Praxis Was für ein großer Begriff: „New Work“.
Irgendwie kann damit alles, aber auch nichts, gemeint sein. Im
Laufe der letzten Jahre hat der Begriff immer mehr an Popularität
gewonnen. Einerseits ist es eine erfreuliche Nachricht, dass sich
immer mehr Organisationen darüber Gedanken machen, wie sie Arbeit
„besser“ organisieren können. Anderseits führt es auch zum New Work
Buzzword-Bingo, welches wir in vielen Artikeln und Unternehmen
beobachten können. Daher wollen wir es in dieser Episode mal
konkret versuchen und beleuchten ein echtes Beispiel aus der
Praxis. Die Barghorn GmbH und Co. KG Die Barghorn GmbH und Co. KG
ist ein klassisches Unternehmen aus dem deutschen Mittelstand. Es
ist in der Metallbauindustrie tätig, beschäftigt rund 100
Mitarbeiter und wird bereits in 3. Generation geführt. Gunnar
Barghorn wusste früh, dass er einmal das Unternehmen seines Vaters
übernehmen möchte. Und er brachte zusätzlich auch Drang zur
Veränderung mit. Sein Vater hatte das Unternehmen erfolgreich
erweitert, dies allerdings im Stile des klassischen „command and
controls“. Für Gunnar war das nicht mehr zeitgemäß und spontan kam
ihm bei seiner Antrittsrede der Begriff „Humanunternehmen“ in den
Bund – dieser ist bis heute geblieben. Unternehmens- und
Mitarbeiterinteressen stehen immer im Konflikt – muss das so sein?
Was die Barghorn GmbH und Co KG auszeichnet, ist, dass sie so
konstruiert ist (und nachjustiert wird), dass die
Wahrscheinlichkeit, dass ein Konflikt zwischen den Interessen der
Organisation und den Interessen der Mitarbeiter, möglichst
unwahrscheinlich ist. Außerdem soll auf der Arbeit ein Platz
geschaffen werden, der die Mitarbeiter dazu einlädt, ihre
Bedürfnisse (z.B. Wirksamkeit) zufriedenzustellen. Arbeit soll
nicht als unangenehme Last empfunden werden, für die es eine
Kompensation in Form von Geld braucht. Das steht im deutlichen
Widerspruch zur klassischen Perspektive der BWL, wo die Rede vom
„fair deal“ ist - ich tue meine Pflicht und bekommen als
Entschädigung ein Gehalt. Ein Beispiel, wie das in der Praxis
gelingen kann, ist die sog. Teilhabe hoch 4. Diese ermöglicht es
u.a. jedem Mitarbeiter, am Erlös eines Projektes beteiligt zu
werden und Anteile des Unternehmens zu erwerben. Mehr davon im
neuesten #kwpodcast, wir wünschen viel Spaß beim Hören!
Irgendwie kann damit alles, aber auch nichts, gemeint sein. Im
Laufe der letzten Jahre hat der Begriff immer mehr an Popularität
gewonnen. Einerseits ist es eine erfreuliche Nachricht, dass sich
immer mehr Organisationen darüber Gedanken machen, wie sie Arbeit
„besser“ organisieren können. Anderseits führt es auch zum New Work
Buzzword-Bingo, welches wir in vielen Artikeln und Unternehmen
beobachten können. Daher wollen wir es in dieser Episode mal
konkret versuchen und beleuchten ein echtes Beispiel aus der
Praxis. Die Barghorn GmbH und Co. KG Die Barghorn GmbH und Co. KG
ist ein klassisches Unternehmen aus dem deutschen Mittelstand. Es
ist in der Metallbauindustrie tätig, beschäftigt rund 100
Mitarbeiter und wird bereits in 3. Generation geführt. Gunnar
Barghorn wusste früh, dass er einmal das Unternehmen seines Vaters
übernehmen möchte. Und er brachte zusätzlich auch Drang zur
Veränderung mit. Sein Vater hatte das Unternehmen erfolgreich
erweitert, dies allerdings im Stile des klassischen „command and
controls“. Für Gunnar war das nicht mehr zeitgemäß und spontan kam
ihm bei seiner Antrittsrede der Begriff „Humanunternehmen“ in den
Bund – dieser ist bis heute geblieben. Unternehmens- und
Mitarbeiterinteressen stehen immer im Konflikt – muss das so sein?
Was die Barghorn GmbH und Co KG auszeichnet, ist, dass sie so
konstruiert ist (und nachjustiert wird), dass die
Wahrscheinlichkeit, dass ein Konflikt zwischen den Interessen der
Organisation und den Interessen der Mitarbeiter, möglichst
unwahrscheinlich ist. Außerdem soll auf der Arbeit ein Platz
geschaffen werden, der die Mitarbeiter dazu einlädt, ihre
Bedürfnisse (z.B. Wirksamkeit) zufriedenzustellen. Arbeit soll
nicht als unangenehme Last empfunden werden, für die es eine
Kompensation in Form von Geld braucht. Das steht im deutlichen
Widerspruch zur klassischen Perspektive der BWL, wo die Rede vom
„fair deal“ ist - ich tue meine Pflicht und bekommen als
Entschädigung ein Gehalt. Ein Beispiel, wie das in der Praxis
gelingen kann, ist die sog. Teilhabe hoch 4. Diese ermöglicht es
u.a. jedem Mitarbeiter, am Erlös eines Projektes beteiligt zu
werden und Anteile des Unternehmens zu erwerben. Mehr davon im
neuesten #kwpodcast, wir wünschen viel Spaß beim Hören!
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