Wenn Mandanten Geld vom Jobcenter wollen ...
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vor 1 Jahr
Viele Mieter, die Arbeitslosengeld II bekommen, haben zugestimmt,
dass das Jobcenter die Miete direkt an den Vermieter zahlt. Auch
der Mandant von Christians Kanzlei bekommt die Miete direkt vom
Jobcenter. Doch nun gibt es ein Problem. Christian erzählt Julia:
"Der Mieter, um den es geht, hat fällige Nebenkosten nicht
gezahlt, ein hübscher Rückstand ist aufgelaufen. Unser Mandant
will auch das Geld vom Jobcenter – bekommt er aber nicht. Das
Jobcenter meint: Wir zahlen die Rückstände nicht direkt, denn er
habe als Vermieter keine eigenen Ansprüche aus dem
Sozialgesetzbuch." Stimmt das so mit der Anspruchsgrundlage? Kann
Julia helfen?
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