Mutig oder mutwillig? – Wer doppelt klagt, hat schnell verloren
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vor 2 Jahren
Doppelt hält besser: Der Mandat erhebt gleich zwei Klagen in
gleicher Sache. Mit der einen hat er offenes Gehalt eingeklagt,
mit der zweiten Klage seine Kündigung angegriffen. Dann wollte er
Prozesskostenhilfe und einen Anwalt bekommen. Hat er Anspruch auf
Prozesskostenhilfe, obwohl er unnötig die Kosten nach oben
treibt? Julia ruft Christian an und erfährt, warum in dem Fall
das Gericht sauer werden kann und wann eine Partei „mutwillig“
(im Sinne von § 114 ZPO) vorgeht.
https://www.alles-fuer-renos.de/recht-am-telefon/
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