Wenn Vermögensverzeichnisse nicht aussagekräftig sind
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vor 2 Jahren
Julias Kanzlei erhielt in einer Vollstreckungssache die
Vermögensauskunft vom Schuldner, die jedoch ohne Aussagekraft
war. Denn der Gerichtsvollzieher hat zum Einkommen nur
aufgenommen, dass der Schuldner von monatlich 250 EUR lebe. Sie
forderte eine Nachbesserung, die sich der Gerichtsvollzieher aber
nochmals bezahlen lassen will. "Das ist doch nicht rechtmäßig",
denkt sich Julia und ruft Christian an.
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