#022 Ist ein Blick aufs Handy auch nach Feierabend Pflicht?
14 Minuten
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Beschreibung
vor 11 Monaten
Am vergangenen Mittwoch hat das Bundesarbeitsgericht ein Urteil
veröffentlicht, das ich in dieser Podcastfolge erläutere. Es ging
um einen Notfallsanitäter, der sich geweigert hatte, nach
Dienstschluss auf sein Handy zu schauen. Der Arbeitgeber hatte
regelmäßig Kurznachrichten zu Dienstplanänderungen versandt.
Diese hat der Mitarbeiter wegen seiner Weigerung zu spät oder gar
nicht erhalten. Das Bundesarbeitsgericht musste also die Frage
beantworten, ob der Mitarbeiter verpflichtet war, auch nach
Dienstschluss noch auf sein Handy zu schauen.
Link
Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts gibt es hier:
https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/5-azr-349-22/
Feedback
Ich freue mich über Ihre Fragen und Anregungen. Sie erreichen
mich per E-Mail unter: kanzlei@ra-siefarth.de.
Link zum Buch
Mein Buch "Arbeitsrecht in der Pflege" können Sie beim Quidditas
Verlag bestellen. Auf der Webseite gibt es auch eine Leseprobe.
Darin enthalten sind Vorwort und Inhaltsverzeichnis, der Beginn
der systematischen Einführung sowie die Erläuterungen zum
Stichwort „Zeugnis“.
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